Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte:
Infolge der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2002/96/EU in nationales Recht
gilt Folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind
gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte nach Ablauf ihrer Betriebsdauer an speziell
hierfür eingerichteten öffentlichen Sammelstellen oder an Verkaufsstellen abzugeben. Details sind im
nationalen Recht desjeweiligen Landes verankert. Dieses Symbol auf dem Produkt, der
Bedienungsanleitung oder der Verpackung weist daraufhin, dassein Produkt diesen Verordnungen
unterliegt. Mit dem Recyceln, der Wiederverwendung oder sonstigen Formen der Nutzungvon Altgeräten
leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Entworfen in Frankreich von David Turpin
www.nativeunion.com
Die Spezifikation kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden
© Native Union und Native Union Logo sind eingetragene Warenzeichen von Design Pool Ltd
Alle sonstigen Warenzeichen und eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum ihrer anerkannten Besitzer.
Sonstige erwähnte Produkt- und Firmenbezeichnungen sind möglicherweise Warenzeichen ihrer jeweiligen Unternehmen.
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