Series 886 Ex
DE
WARNUNG! Verletzungsgefahr
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen,
dass:
• das Produkt nur für autorisierte Medien, Luft
oder Wasser verwendet.
• die ATEX- Klassifizierung für die angestrebte
Anwendung ausreichend ist und alle Anbau-
teile ebenfalls für die gleiche ATEX-Klassifi-
zierung geeignet sind.
• das Gerät mechanisch und elektrotechnisch
nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
• alle erforderlichen persönlichen Schutzaus-
rüstungen für das Bedie-nungs-, Wartungs-
und Reparaturpersonal zur Verfügung ste-
hen.
• das Bedienerpersonal ausreichend in den Be-
reichen Handhabung und Reparatur infor-
miert und geschult wurde. Insbesondere be-
züglich der Verhaltensweise in ATEXZonen.
• das Staubablagerungen und Anbackungen
am Gerät regelmäßig bzw. nach betrieblichen
Erfordernissen (siehe Inbetriebnahme, In-
standhaltung und Wartung) ohne Aufwirbeln
entfernt werden.
WARNUNG! Verletzungsgefahr
Bei Verwendung von Zubehörteilen am
Schlauchaufroller Series 886 Ex, muss für den
Einsatz in ATEX-zonen 1, 2, 21, 22 Eignung ge-
geben sein (z.B. elektrische Leitfähigkeit).
WARNUNG! Verletzungsgefahr
Keine Verwendung von funkenerzeugenden
Werkzeugen.
WARNUNG! Verletzungsgefahr
Bei Reparaturen sind nur Originalersatzteile zu
verwenden und sachkundiges Fachpersonal
einzusetzen.
5 Ergänzende Warnhinweise
Bei Verspritzen von Flüssigkeiten können sie unab-
hängig von deren Leitfähigkeiten aufgeladene Nebel
bilden. Bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Berei-
chen sind die allgemeinen Explosionsschutzmaßnah-
men anzuwenden. Neben den Angaben in der Bedie-
nungsanleitung sind beim Einsatz des Schlauchaufrol-
lers in den ATEX-Bereichen der Zone 1, 2, 21, 22 fol-
gende zusätzliche Sicherheitshinweise zu beachten:
• BGR 132 (ZH 1/200), DIN 292-1, DIN 292-2
• DIN EN 1127-1
• EN ISO 80079-36
• EN ISO 80079-37
• ATEX Directive 2014/34/EU Annexe II
• Machinery Directive 2006/42/EC
Erdungsmaßnahmen sind bauseits vorzunehmen und
vor jeder Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Ab-
ständen zu kontrollieren.
WARNUNG! Verletzungsgefahr
Der Schlauchaufroller darf nicht in den ATEX-
Zonen 0, 20 eingesetzt werden. Er darf auß er-
dem nicht in Bereichen eingesetzt werden, in
denen Gefährdungen durch elektromagneti-
sche Wellen, ionisierende Strahlung oder Ul-
traschall festgestellt werden (siehe EN 1127-1,
Abschnitte 5.3.9 bis 5.3.12).
Es sind für den Betrieb dieses Gerätes nur je-
weils die einzeln festgelegten Fördermedien
(Luft oder Wasser). Nur dann geprüft und ge-
nehmigt Schläuche können verwendet wer-
den, siehe
Kapitel 8 Erdungskontroll nach In-
und
Kapitel 10 Montage und Wechsel
des Schlauchs oder der Armatur
6 Erläuterungen DIN EN 1127-1 Zone
1 und 2
6.1 Zone 1
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosions-
fähige Atmosphäre als Mischung brennbarer Stoff in
Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft bei Normal-
betrieb gelegentlich auftritt.
6.2 Zone 2
Bereich, in dem bei Normalbetrieb nicht damit zu rech-
nen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre als Mi-
schung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf
oder Nebel mit Luft auftritt, wenn sie aber dennoch
auftritt, dann kurzfristig.
7 Inbetriebnahme
Vor jedem Einsatz grundsätzlich eine optische Über-
prüfung auf Schäden am Schlauchaufroller und den
Zubehörteilen, insbesondere der Schlauchausrüs-
tung, Schlauchanschlüsse und Schlaucheinbindungen
durchführen.
Staubablagerungen und Anbackungen am Gerät, ins-
besondere an den drehbaren Teilen wie z. Bsp. Trom-
mel innen und außen sowie Schlauchausgang ohne
Aufwirbeln entfernen. Funktion der drehbaren Teile
wie Drehdurchführung und Schlauchausgang testen.
Besonders bei Temperaturen unter 0°C bei Einsatz
mit Wasser darauf achten, dass Medienreste nicht ein-
frieren und die Funktion des Schlauchaufrollers außer
Kraft setzen. Für Restentleerung ist zu sorgen.
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