VIOLETTA X / GIULIETTA X / ISETTA EVO / ISOTTA EVO / VIOLA EVO / ISOTTA FORNO
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Sollten die Rauchabzüge einen quadratischen oder rechteckigen Querschnitt besitzen, sind die Innenkanten mit einem Radius von nicht
weniger als 20 mm abzurunden. Beim rechteckigen Querschnitt muss das maximale Verhältnis zwischen den Seiten ≤ 1,5 betragen.
Ein zu kleiner Querschnitt führt zu einer Verringerung des Zugs. Wir empfehlen eine Mindesthöhe von 4 m.
VERBOTEN sind
, da sie den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts beieinträchtigen: Eternit, verzinkter Stahl, raue und poröse
sind einige Lösungsbeispiele wiedergegeben.
Der Mindestquerschnitt muss 4 dm
2
(z.B. 20x20cm) für die Geräte mit einem Rohrleitungsdurchmesser von weniger als 200mm,
oder 6,25dm2 (z.B. 25x25cm) für die Geräte mit einem Durchmesser von mehr als 200mm betragen.
Der von Ihrem Rauchabzug geschaffene Zug muss ausreichend, darf aber nicht übermäßig sein.
Ein zu großer Querschnitt des Rauchabzugs kann ein zu großes Heizvolumen aufweisen und daher zu Betriebsproblemen des Geräts
führen: Um dies zu vermeiden, sollten Sie denselben über die gesamte Höhe verhören. Ein zu kleiner Querschnitt führt zu einer Verringerung
des Zugs.
Der Rauchabzug muss durch geeignete Isolierung oder einen Luftzwischenraum von entflammbaren oder brennbaren
Materialien angemessen entfernt gehalten werden
. (siehe ANSCHLUSS AN DEN RAUCHABZUG EINES OFFENEN KAMINS ).
6.1. SCHORNSTEINPOSITION
Der Zug des Rauchabzugs hängt auch von der Eignung des Schornsteins ab.
Es ist unerlässlich, dass der Ausgangsquerschnitt eines handwerklich gebauten Schornsteins mehr als das Zweifache des Innenquerschnitts
des Rauchabzugs beträgt (
). Der Schornstein muss immer den Dachfirst überragen und muss daher die Ableitung
auch bei Wind gewährleisten
Der Schornstein muss folgenden Anforderungen entsprechen:
• Der innere Querschnitt muss dem des Kamins entsprechen.
• Der Ausgangsnutzquerschnitt muss doppelt so groß wie der innere Querschnitt des Rauchabzugs sein.
• Er muss so gebaut sein, dass er das Eindringen von Regen, Schnee und jeglichen Fremdkörpern in den Rauchabzug verhindert.
• Er muss leicht inspizierbar sein, um eventuelle Instandhaltungs- und Reinigungsverfahren zu ermöglichen.
6.2. ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Die Geräte mit selbstschließender Tür (Bauart 1) müssen - außer beim Nachfüllen von Brennstoff und der eventuellen Entfernung der
Asche - unbedingt mit geschlossener Feuerraumtür betrieben werden.
Die Geräte ohne automatische Türschließung (Bauart 2) müssen an einen eigenen Rauchabzug angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offener Tür ist nur unter Beaufsichtigung zulässig.
Der Heizungsherd ist mit einer oberen Rauchableitung ausgestattet. Das Verbindungsrohr zum Anschluss an den Kamin muss so kurz
wie möglich sein, und die Verbindungsstellen der einzelnen Rohre müssen hermetisch sein. Der Anschluss an den Kamin muss mit
stabilen und robusten Rohren, muss sämtlichen geltenden und vom Gesetz vorgesehenen Normen und Vorschriften entsprechen,
erfolgen. Das Rauchabzugsrohr muss hermetisch am Kamin befestigt werden. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs muss dem
Außendurchmesser des Rauchabzugsstutzens des Heizungsprodukt entsprechen. Dies gewährleisten Rohre nach DIN 1298.
ACHTUNG
: im Hinblick auf den Anschluss an den Schornstein und brennbare Materialien muss man die Bestimmungen der Regel
UNI10683 einhalten. Der Schornsteinrohr muss von entzündlichen und wärmeempfindlichen Materialen durch eine passende Isolierung
oder ein Luftzwischenraum entfernt sein.
Mindeste
Sicherheitsabstande 25 cm.
WICHTIG
: Das nicht benutzte Rauchabzugsloch muss mit dem entsprechenden Verschluss abgedeckt werden (siehe Paragraf Maße ).
Der Unterdruck des Kamins (ZUG) muss mindestens 11 Pa 12 Pa Pascal (=1,1 =1.2 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss
immer bei warmem Gerät erfolgen (nominale Heizleistung). Wenn der Unterdruck 17 Pascal übersteigt, muss er durch Einbau eines
zusätzlichen Zugreglers (Drosselklappe) am Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden, laut den geltenden Vorschriften.
Für ein einwandfreies Funktionieren des Geräts ist es erforderlich, dass am Installationsort genügend Verbrennungsluft zugeführt wird
(siehe Abschnitt
LUFTZUSTROM AM INSTALLATIONSORT WÄHREND DER VERBRENNUNG).
6.3. ANSCHLUSS AN DEN RAUCHABZUG EINES OFFENEN KAMINS
Der Rauchkanal ist der Rohrabschnitt, der das Heizungsprodukt mit dem Rauchabzug verbindet. Bei der Verbindung sind diese einfachen,
aber äußerst wichtigen Grundsätze zu beachten:
• Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die Ausgangsmanschette hat, mit dem
das Heizungsprodukt ausgestattet ist.
• Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der gegebenenfalls durch eine
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
• Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683);
• Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch dessen angemessene
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
• Die Norm UNI 10683 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder Richtungsänderungen – einschließlich der
Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der Einmündung des Rauchkanals
hermetisch verschlossen werden (Pos.
A
).
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl von mindestens 200mm
Durchmesser verrohrt werden (Pos.
B
), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen Raum zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug
unmittelbar unter dem Schornstein fest zu schließen (Pos.
C
).