STELLA
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1192000 Rev.03 – DE
Der Unterdruck im Schornstein sollte 10 Pa (= 1,0 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss immer
bei warmem Ofen (Nennheizleistung) durchgeführt werden. Wenn der Unterdruck 17 PA (1,7 mm
Wassersäule) übersteigt, muss er durch Einbau eines zusätzlichen Zugreglers (Falschluftventil) am
Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden.
Aus Sicherheitsgründen kann die Feuerungstuer nur beim Nachlegen von Brennstoff geöffnet werden.
Während des Betriebs und wenn das Gerät nicht geheizt wird, soll der Feuerraum geschlossen bleiben.
9. LUFTZUFLUSS AM AUFSTELLORT WÄHREND DER VERBRENNUNG
Da Holzöfen von der Innenluft abhängen, d.h. die Verbrennungsluft aus dem Raum entnehmen, in dem sie
aufgestellt sind, ist es äußerst wichtig, dass diesem Raum eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird.
Bei hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. bei Häusern, die nach dem Kriterium der
Energieersparnis gebaut wurden) ist es möglich, dass die Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist,
wodurch das Zugverhalten des Gerätes und Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit beeinträchtigt sind.
Daher muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr durch den Einbau eines Außenluftanschlusses in der
Nähe des Gerätes oder durch Verlegen einer nach außen oder in einen benachbarten und belüfteten
Raum -
ausgenommen Heizkesselraum und Garage (VERBOTEN) - führenden Leitung für die
Verbrennungsluft gesorgt werden.
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen mindesten Durchmesser von 120 mm haben. Es darf eine
Länge von höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt
nach außen angeschlossen wird, muss es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
Der Eintritt von Verbrennungsluft in den Aufstellort darf während des Betriebs des Ofens nicht
verschlossen werden. Es ist unbedingt notwendig, dass den Räumen, in denen Öfen mit natürlichem Zug
des Schornsteins betrieben werden, soviel Luft zugeführt wird, wie für die Verbrennung notwendig ist, d. h.
bis zu 20 m³/h. Die natürliche Luftumwälzung muss durch einige feste Öffnungen nach außen
gewährleistet sein. Die Größe der erforderlichen Luftöffnungen ist durch die entsprechenden Vorschriften
festgelegt. Bitten Sie einen Schornsteinfeger Ihres Vertrauens um Informationen. Die Öffnungen sollten mit
Gittern geschützt werden und dürfen nie verstopft sein.
Die Abzugshauben, die im selben Raum oder Raumluftverbund wie der Ofen eingebaut sind, können die
Funktion des Ofens negativ beeinflussen (bis hin zum Rauchaustritt in die Wohnräume trotz geschlossener
Feuerraumtür). Daher dürfen sie unter keinen Umständen gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Der Unterdruck einer Abzugshaube, kann - im schlimmsten Falle- die Rauchentwicklungen
verschlucken, mit schweren Folgen für den Ofenbetreiber.
10. ZULÄSSIGE/UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Die zulässigen Brennstoffe sind Brennholzscheite. Es dürfen ausschließlich trockene Holzstücke
(Wassergehalt max. 20%) verwenden werden.
Die Holzstücke sollten eine Länge von ca. 30 cm und einen Umfang von max. 30 cm haben.
Typ
Kg/mc
KWh/Kg
Feuchtigkeit 20%
Buche
750
4,0
Eiche
900
4,2
Ulme
640
4,1
Pappel
470
4,1
Lärche *
660
4,4
Rottanne *
450
4,5
Waldkiefer *
550
4,4
* HARZIGE HOLZ NICHT GEEIGNET FÜR EINEN OFEN.
Luftgetrocknetes Brennholz mit maximal 20% Wassergehalt erhält man durch eine mindestens einjährige
(Weichholz) oder zweijährige (Hartholz) Lagerung an einem trockenen und belüfteten Ort (zum Beispiel