STELLA
1192000 Rev.03 – DE
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17. ANSCHLUSS AN DEN RAUCHABZUG EINES OFFENEN KAMINS
Der Rauchkanal ist der Rohrabschnitt, der das Produkt mit dem Rauchabzug verbindet. Bei der
Verbindung sind diese einfachen, aber äußerst wichtigen Grundsätze zu beachten:
•
Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die
Ausgangsmanschette hat, mit dem das Produkt ausgestattet ist.
•
Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust,
der gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
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Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683-2005);
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Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls
durch dessen angemessene Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
•
Die Norm UNI 10683-2005 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder
Richtungsänderungen – einschließlich der Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der
Einmündung des Rauchkanals hermetisch verschlossen werden (Pos.
A ABB. 9).
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem
Stahl von mindestens 200mm Durchmesser verrohrt werden (Pos.
B), wobei darauf zu achten ist, den
verbliebenen Raum zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug unmittelbar unter dem Schornstein fest zu
schließen (Pos.
C).
Für alle weiteren Fragen bitten wir Sie, sich an einen Händler Ihres Vertrauens zu wenden.
ABB. 9
C - Abdichtung
A – Hermetischer
Verschluss
Inspektionsklappe
B