TermoSovrana
DSA
38
7094211 – DE
3.3.
AUTOMATISCHES THERMOSTAT- MISCHVENTIL (EXTRAZUBEHÖR)
Das automatische Thermostat-Mischventil findet bei Wärmegeneratoren mit festen Brennstoffen Anwendung, da es
einen Rücklauf des kalten Wassers in den Wärmetauscher verhindert.
Die Abschnitte
1
ABB. 2
und
3
sind immer offen und gewährleisten gemeinsam mit der am Rücklauf (
R
), installierten
Pumpe die Zirkulation des Wassers im Wärmetauscher des Biomasse-Kessels (
CB
).
Eine hohe Rücklauftemperatur ermöglicht einer Verbesserung der Effizienz, reduziert die Entstehung von
Kondensation durch Dampf und verlängert die
Lebensdauer des Kessels.
Die handelsüblichen Ventile sind unterschiedlich
tariert. Die Firma La NORDICA empfiehlt die
Verwendung
des
Modells
55°C
mit
Hydraulikanschlüssen von 1”. Sobald die
eingestellte Temperatur des Ventils erreicht ist,
wird der Abschnitt
2
geöffnet und das Wasser des
Kessels führt über den Vorlauf (
M
) zur Anlage.
WICHTIG
:
Wird
diese
Vorrichtung
nicht
installiert, dann verfällt die Garantie des
Wärmetauschers
.
3.4.
WÄRMEABLASSVENTIL (EXTRAZUBEHÖR)
Die Heizgeräte mit festen Brennstoffen müssen mit den von den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen
Sicherheitsvorrichtungen installiert werden.
Daher ist der Ofen mit einer Rohrschlange für den Wärmeablass ausgestattet.
Die Rohrschlange für den Wärmeablass muss auf einer Seite an das Wassernetz (
A
ABB. 3) und auf der anderen an
das Ablassnetz (
C
) angeschlossen werden. Das Wärmeablassventil, dessen Kolben am Anschluss
B
zu montieren
ist, schaltet bei Erreichen der Sicherheitstemperatur die Zuführung von Kaltwasser in die Rohrschlange im Kessel frei
und lässt gleichzeitig die überschüssige Wärme über das Rohr
C
zu einem speziell dafür installierten Ausgang ab.
Der Druck vor dem Kühlkreislauf muss mindestens 1,5 bar betragen.
4.
BRANDSCHUTZ
Bei der Installation des Heizungsherds sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen:
a)
Um eine ausreichende Wärmedämmung zu gewährleisten, muss die Mindestanforderungen für
Sicherheitsabstand (siehe ABB. 4
A
).
Alle Sicherheitsabstände sind auf der Typenschild des Produktes
gezeigt und sollten nicht unter der angegebenen Werte liegen.
b)
Vor der Feuerraumtür, im Bereich ihrer Strahlung, dürfen in einem Abstand von weniger als
100 cm
keine
entflammbaren oder wärmeempfindlichen Gegenstände oder Bauelemente vorhanden sein. Dieser Abstand kann
auf 40 cm verringert werden, falls vor dem gesamten zu schützenden Teil eine hinten belüftete und
wärmebeständige Schutzvorrichtung montiert wird.
c)
Wenn das Produkt auf einem leicht entzündlichen Boden installiert wird, muss ein feuerfester Unterbau
vorgesehen werden.
Fußböden aus brennbaren Materialien
wie Teppich, Parkett oder Kork,
müssen durch
einen entsprechenden Belag
aus nicht brennbaren Baustoffen, zum Beispiel Keramik Stein, Glas oder Stahl
ersetzt werden (Abmessungen nach der regionalen Ordnung). Der Belag muss vorn mindestens
50 cm
und
seitlich
30 cm
über die Öffnung der Einfülltür vorspringen (siehe ABB. 4
B
).
d)
Oben sollte das Produkt keine entzündliche Teilen (z.B. Hängeschränke) befinden.
ABB. 2
ABB. 3
A
B
TERMOPRODOTTO
55°
3
2
1
M
R
CB
C
A
B