RANGER
TM
COUNT 3000 SERIE
DE-5
SPEZIFIKATIONEN:
Modell
RC31P1502
RC31P3
RC31P6
RC31P15
RC31P30
Kapazität x
Ablesbarkeit
(Max x d non-approved)
1.5 kg x 0.00005 kg
1500 g x 0.05 g
3 lb x 0.0001 lb
48 oz x 0.002 oz
3 kg x 0.0001 kg
3000 g x 0.1 g
6 lb x 0.0002 lb
96 oz x 0.005 oz
6 kg x 0.0002 kg
6000 g x 0.2 g
15 lb x 0.0005 lb
240 oz x 0.01 oz
15 kg x 0.0005 kg
15000 g x 0.5 g
30 lb x 0.001 lb
480 oz x 0.02 oz
30 kg x 0.001 kg
30000 g x 1 g
60 lb x 0.002 lb
960 oz x 0.05 oz
Kapazität x
Ablesbarkeit
(Max x e approved)
1.5 kg x 0.0005 kg
1500 g x 0.5 g
3 lb x 0.001 lb
48 oz x 0.02 oz
3 kg x 0.001 kg
3000 g x 1 g
6 lb x 0.002 lb
96 oz x 0.05 oz
6 kg x 0.002 kg
6000 g x 2 g
15 lb x 0.005 lb
240 oz x 0.1 oz
15 kg x 0.005 kg
15000 g x 5 g
30 lb x 0.01 lb
480 oz x 0.2 oz
30 kg x 0.01 kg
30000 g x 10 g
60 lb x 0.02 lb
960 oz x 0.5 oz
Wiederholbarkeit
0.0001 kg
0.0002 kg
0.0005 kg
0.001 kg
0.002 kg
Linearität
0.0001 kg
0.0002 kg
0.0005 kg
0.001 kg
0.002 kg
6. NORMENKONFORMITÄT
Die Einhaltung der folgenden Normen ist durch entsprechende Kennzeichnung auf dem Produkt markiert.
Kennzeichnung
Standard
Dieses Produkt entspricht den EU-Richtlinien 2014/30/EU (EMC), 2014/35/EU (LVD) und 2014/31/EU
(NAWI). Die EU Konformitätserklärung finden Sie online unter www.ohaus.com/ce.
Dieses Produkt entspricht der EU-Richtlinie 2002/96/EC (WEEE). Entsorgen Sie das Produkt gemäß
den lokalen Bestimmungen in einer angegebenen Sammelstelle für elektrische und elektronische
Geräte. Hinweise zur Entsorgung in Europa finden Sie unter www.ohaus.com/weee.
Geeichte Wägegeräte
Wenn das Instrument für den Handel oder für amtlich kontrollierte Anwendungen benutzt wird, muss es in Übereinstimmung
mit lokaler Eichordnung eingestellt, geeicht und versiegelt werden . Der Käufer stellt sicher, dass alle geltenden rechtlichen
Vorschriften eingehalten werden.
Die beim Hersteller geeichten Wägegeräte haben eine entsprechende zusätzliche Kennzeichnung auf dem Typenschild.
Wägegeräte, die in zwei Stufen geeicht werden sollen, haben keine Kennzeichnung auf dem Typenschild. Die zweite Stufe
der Konformitätsbewertung hat von zuständigen Eichbehörden durchgeführt zu sein.
Wenn die nationalen Regelungen die Gültigkeit der Eichung zeitlich begrenzen, muss der Benutzer des Wägegerätes genau
auf die Eichungsintervalle achten und die Eichbehörden informieren.
Da die Eichungsregelungen vom Land zu Land unterschiedlich sind, ist der Käufer verantwortlich, bei lokalen Eichbehörden
die notwendigen Informationen einzuholen.