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GARANTIE
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1.
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-6) Mängel am
Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie
uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den
Erstendabnehmer gemeldet werden.
2.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw.
Glühlampen. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von
der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind,
oder durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie
allgemein aus anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder
wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine
Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von
uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht
haushaltsübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder
Montagehinweisen zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder
Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder
wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine
Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.
3.
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich
instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Geräte, die zumutbar (z.B. im
PKW) transportiert werden können, und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine
Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgelegenen Kundendienststelle oder
unserem Vertragskundendienst zu übergeben oder zuzusenden. Instandsetzungen am
Aufstellungsort können nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden. Es ist
jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/ oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4.
Sofern die Nachbesserung des mangelhaften Gerätes von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt,
wird innerhalb der oben genannten Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei
gleichwertiger Ersatz geliefert.
5.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das
ganze Gerät.
6.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist -
ausgeschlossen.
7.
Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die
von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.
Die vorstehende Garantieerklärung lässt Ihren gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung
unberührt.