EPANA 6 kW
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Allgemeine Garantiebedingungen
Geschäftseinheit Wärmetechnik
5 Allgemeine Garantiebedingungen
Geschäftseinheit Wärmetechnik
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum kauf eines Olsberg-
Pellet-kaminofens entschlossen haben. Wir unterziehen unsere
Produkte umfangreichen Qualitätskontrollen und stetigen
Fertigungsüberwachungen. Die nachstehenden Bedingungen
lassen die Rechte des Endabnehmers aus dem kaufvertrag mit
seinem Vertragspartner (Verkäufer) wegen Sachmängeln unberührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen von Olsberg
und haben nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Gültigkeit.
Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird unter Beachtung
der jeweils gültigen Umweltgesetzgebungen und den aktuel-
len technischen Erkenntnissen entwickelt, konstruiert und sorg-
fältig gefertigt. Die eingesetzten Materialien sind branchen-
und handelsüblich und werden ständig auf Einhaltung unserer
Qualitätsvorgaben geprüft.
Allgemeine Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Pellet-kaminofen, um ein tech-
nisches Gerät handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb
dürfen Aufstellung, Montage, Anschluss, erste Inbetriebnahme
und Unterweisung des Endkunden nur durch einen zuständigen
Fachbetrieb unter der Beachtung der bestehenden Vorschriften
erfolgen.
Dieser Nachweis ist durch ein entsprechendes
Inbetriebnahmezertifikat zu führen. Bei Nichtvorlage dieses
Zertifikates kann Olsberg den kunden von Garantieleistungen
ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung des Produktes
an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgeräte, die länger
als ein Jahr in einer Ausstellung präsentiert wurden, gewährt.
Geräte, die diesen Zeitraum überschritten haben, gelten nicht als
Neugeräte.
Die Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
(Einzelvertrag des Kunden mit dem Fachbetrieb) sind hiervon
nicht berührt. Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Garantie
Vorbehaltlich nachfolgender Einschränkungen übernehmen wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke Olsberg auf
a) einwandfreie, dem Zweck entsprechende
Werkstoffbeschaffenheit und -verarbeitung
b) einwandfreie Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhaltung der auf dem
Geräteschild angegebenen Leistungen, bei Anschluss an die vorge-
schriebene Betriebsspannung und bei Betrieb mit der angegebe-
nen Energieart bzw. mit den in der jeweiligen gerätespezifischen
Aufstell- und Bedienungsanleitung zugelassenen, vorgeschriebenen
Brennstoffen.
Für die Beständigkeit von Türscharnieren, Glaskeramik (nicht
Glasbruch) und Oberflächenbeschichtungen (z.B. Gold, Chrom,
ausgenommen Lackierung), elektronische Bauteile und
Baugruppen garantieren wir zwei Jahre.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen (siehe
Abschnitt Verschleißteile).
Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer Funktion
entsprechenden „ordnungsgemäßen“ Abnutzung. Dies bedeu-
tet, dass bestimmte Bauteile von kaminöfen eine Funktions- bzw.
Nutzungsdauer haben können, die unterhalb der Garantiefrist für
das Gesamtgerät liegen kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine sechsmonatige
Werksgarantie.
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene Elemente sind
definiert:
ū sämtliche feuerberührten Teile der Brennraumausmauerung
ū Dichtungen jeglicher Art
ū Oberflächenbeschichtung und Lackverfärbungen durch thermi-
sche Beanspruchung oder Überlastung
ū Roste, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder andere
Materialien
ū Bedienungselemente (Türgriffe, Schiebergriffe,
Rüttelrostgestänge oder andere Elemente)
ū Glaskeramiken, Glasdekorelemente (oder andere Elemente)
ū Oberflächenveränderungen der Glaskeramik durch unterschied-
liche thermische Belastungen, hervorgerufen durch Flammen
oder Luft- oder Gasstromverwirbelungen, wie z.B. Russfahnen
oder angesinterte Flugasche an der Scheibenoberfläche sind kei-
ne Mängel.
Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist durch Vorlage des
kaufbeleges, wie kassenbeleg, Rechnung usw. und des voll-
ständig ausgefüllten Olsberg-Inbetriebnahmezertifikates nach-
zuweisen. Des Weiteren sind, innerhalb der Garantiezeiträume
kundendienstanforderungen nur mit dem ausgefüllten Formblatt
kundendienstanforderung zulässig. Dieses Formblatt erhält Ihr
Vertragspartner beim Olsberg-kundendienst auf telefonische
Anforderung.
Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leistungen innerhalb
der Garantiezeiträume nicht verpflichtet.
Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch Transport (wie
z.B. Glasbruch, Beschädigung der keramik, sonstige Beschädigungen,
Beschädigungen des kaminofens jeglicher Art hervorgerufen durch
Transport). Transportschäden sind unverzüglich an den anliefernden
Spediteur und an den Vertragspartner zu melden.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und Mängel
an Geräten oder deren Anbauteilen, die durch übermäßige
Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung
sowie durch Fehler beim Aufstellen und Anschließen des Gerätes
auftreten.