EPANA 6 kW
DE
Allgemeine Garantiebedingungen
Geschäftseinheit Wärmetechnik
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Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Wir übernehmen keine Garantie bei Nichtbeachtung der Aufstell-
und Bedienungsanleitungen sowie bei Einbau von Ersatz- und
Zubehörteilen eines anderen (fremden) Herstellers als Olsberg.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn technische Veränderungen
(am oder im Produkt) durch Personen durchgeführt wurden,
die hierzu nicht durch Olsberg ermächtigt sind.
keramikverkleidungen
Sämtliche keramiken der Olsberg-Produkte werden entspre-
chend den Qualitätsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Deutsche
Ofenkachel e.V. in der jeweils gültigen Ausgabe gefertigt. Zulässige
Maßabweichungen (Längenmaße, Verwindung, Winkligkeit) sind
dort in Anlehnung an die gängigen Normen definiert. Haarrisse
sind zulässig, sie beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit der
keramik nicht. Jedes keramikbauteil wird in Handarbeit herge-
stellt, Farbunterschiede bei Glasuren sowohl in Helligkeit als
auch Farbtönung können von keramikbrand zu keramikbrand
in Nuancen auftreten. Diese Unterschiede können deutlich bei
Lieferung von einzelnen Ersatzteilkeramiken auftreten und sind
kein Grund zur Beanstandung. Die mechanischen Eigenschaften
sind in Anlehnung an die gängigen Normen definiert und werden
fertigungstechnisch umgesetzt. Die Beständigkeit der glasier-
ten Oberfläche gegen Reinigungsmittel wird nach den gängigen
Normen geprüft.
Natursteinverkleidungen
Unsere Steinverkleidungen sind Naturprodukte. Unterschiedliche
Maserungen, quarzähnliche Linien, Quarzeinschlüsse o.ä.,
Farbnuancen und Farbabweichungen, unterschiedliche
Steineinschlüsse o.ä. sind kein Beanstandungsgrund.
Die Einzigartigkeit dieser Naturprodukte führt dazu, dass Sie
ein Unikat in Ihrem Wohnzimmer installiert haben. Für absolute
Gleichheit der Verkleidungen stehen nur „künstliche“ Produkte zur
Verfügung, d.h. keramik oder Blech.
Die vorgenannten Abweichungen bei keramik- und
Natursteinverkleidungen führen nicht zu Garantieleistungen.
Rechte aus der Garantie
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle Sachmängel, die nach-
weislich auf Produktions- und/oder Materialfehler zurückzufüh-
ren sind. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach unserer Wahl durch
Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache, innerhalb eines
angemessenen Zeitraumes, durch uns oder einem von uns ermäch-
tigten Fachbetrieb.
Der Sachmangel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
zwei Wochen nach Feststellung, über den zuständigen Fachbetrieb
an Olsberg zu melden. Bei rechtzeitiger Anzeige des Sachmangels
innerhalb der Garantiezeit wird die Mangelbeseitigung auch nach
Ablauf der Garantiezeit vorgenommen.
Durch die Behebung eines Sachmangels im Rahmen der Garantie
verlängern sich die Garantiezeiträume für das gesamte Produkt
nicht.
In Fällen der Rücknahme von Waren ist Olsberg berechtigt,
folgende Ansprüche auf Gebrauchsüberlassung und
Wertminderung geltend zu machen:
a) Aufwendungen wie Transport-, Montage-, Versicherungskosten,
usw. in der tatsächlich entstandenen Höhe
b) Für Wertminderung und Nutzungsentschädigung für die
Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gelten folgende
Pauschalsätze:
ū im ersten Jahr 15% des bei kauf gültigen Listenpreises ohne
Abzüge
ū im zweiten Jahr 25% des bei kauf gültigen Listenpreises ohne
Abzüge
ū im dritten Jahr 30% des bei kauf gültigen Listenpreises ohne
Abzüge
Haftung
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind,
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist,
ausgeschlossen.
Olsberg haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden,
die durch Geräte verursacht werden. Dazu gehören auch
Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprozesse orga-
nischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren
Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln,
Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
Auch Effekte des Fogging sind von der Haftung ausgeschlossen.
Kundendienst
Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres kundendienstes
gehen sämtliche kundendienstkosten (Fahrt- und Wegekosten,
Fracht- und Verpackungskosten, Material- und Monteurkosten,
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) komplett zu Lasten des
Auftraggebers.
Hinweis
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen unsere leistungs-
fähige Serviceorganisation auch nach Ablauf der Garantiezeiträume
kostenpflichtig zur Verfügung steht. Ihre erste Anlaufstelle ist
jedoch Ihr Fachbetrieb, bei dem Sie Ihren hochwertigen kaminofen
gekauft haben.
Für Serviceleistungen außerhalb dieser Garantiebedingungen erhal-
ten Sie getrennte kostenvoranschläge.