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Zu beachtende Vorschriften
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Örtliche und baurechtliche Vorschriften
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Der Kaminofen ist von einem Fachmann aufzu-
stellen und an den Schornstein anzuschließen.
Die länderspezifischen Vorschriften sind zur siche-
ren Installation des Verbindungsstückes zu beach-
ten. Das verwendete Verbindungsstück muss eine
Reinigungsöffnung besitzen.
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Eine regelmäßige Überprüfung des Kaminofens ist von
einem Fachmann durchzuführen.
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Der Kaminofen hat eine Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
für raumluftunabhängigen Betrieb.
Der Kaminofen Ipala Compact kann auf Grund sei-
ner bauaufsichtlichen Zulassung ohne zusätzliche
Sicherheitseinrichtung gleichzeitig mit einer zugelas-
senen Lüftungsanlage betrieben werden.
Der Kaminofen besitzt eine Feuerraumtür die selbst-
tätig schließt, somit ist er bei raumluftabhängiger Ver-
brennungsluftzuführung zugelassen für den An schluss an
mehrfach belegte Schornsteine.
Für raumluftunabhängige Verbrennungsluftzufuhr ist
eine Ein fach be legung des Schornsteins vorzusehen. Ab-
weichungen im Einzelfall besprechen Sie bitte im Vorfeld
mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister.
Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach DIN EN 13384 -1
und -2 bzw. nach den länderspezifischen Vorschriften.
Der Schornstein muss der Temperatur klasse T400
entsprechen.
Erforderliche Daten
Geschlossener Betrieb
mit Scheitholz / Holzbrikett:
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Nennwärmeleistung ..............................................5,0 / 5,0 kW
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Abgasmassenstrom ..........................................4,13 / 3,95 g/s
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Abgastemperatur am Stutzen ...........................339 / 347 °C
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Mindestförderdruck
bei Nennwärmeleistung ...........................................12 / 12 Pa
Verbrennungsluftversorgung
Der Kaminofen Ipala
Compact kann sowohl konventionell,
raumluftabhängig, als auch raumluftunabhängig betrie-
ben werden.
Es ist sicherzustellen, dass dem Kaminofen ausreichend
Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Für eine ein-
wandfreie Funktion des Kaminofens ist ein notwendi-
ger Verbrennungsluftvolumenstrom von 15,6 m³/h zu
berücksichtigen.
Raumluftunabhängiger
Verbrennungsluftanschluss
Die Verbrennungsluft muss bei raumluftunabhängiger Be-
triebsweise von außen über eine dichte Leitung oder über
ein LAS-System zugeführt werden. Sprechen Sie deshalb
mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister.
Aus Energiespargründen (EnEV) sollte bei Nichtbetrieb
des Kaminofens die Verbrennungsluftzuhr absperrbar
sein. Dies kann durch eine Absperrklappe in der Ver-
bren nungsluftleitung oder durch die Luftschieber am
Kaminofen geschehen. Bei Einsatz einer Absperrklappe,
muss diese mit AUF/ZU eindeutig gekennzeichnet sein.
Durch die Absperrung wird verhindert, dass durch
dauernde Zirkulation kalter Verbrennungsluft, dem
Aufstellraum Wärme entzogen wird und es an kal-
ten Verbrennungsluftleitungen zu einer erhöhten
Kondenswasserbildung kommt.
Achtung:
Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb nicht ver-
schlossen werden!
Um die Verbrennungsluft dem Gerät nicht aus dem
Aufstellraum, sondern über eine Leitung zuzufüh-
ren, ist am Gerät wahlweise hinten oder unten eine
Verbrennungsluftleitung Ø 125 mm anzubringen.
Wird die Verbrennungsluftleitung länger als 3 m aus-
geführt, so muss der rechnerische Nachweis für die
Verbrennungsluftversorgung erbracht werden. Bei sehr
niedrigen Außentemperaturen kann es zu Kondensation
an der Verbrennungsluftleitung kommen. Aus die-
sem Grunde ist sie mit geeignetem Dämmstoff zu iso-
lieren. Beachten Sie die Fachregeln des Ofen- und
Luftheizungsbauhandwerks.
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Verbrennungsluftrohre mit Dichtlippe.