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Allgemeine Garantiebedingungen
Geschäftseinheit Primärheiztechnik
0. Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum Kauf eines
Olsberg-Kaminofens entschlossen haben. Wir unterzie-
hen unsere Produkte umfangreichen Qualitätskontrollen
und stetigen Fertigungsüberwachungen.
Die nachstehenden Bedingungen lassen die Rechte des
Endabnehmers aus dem Kaufvertrag mit seinem Ver-
tragspartner (Verkäufer) wegen Sachmängeln unberührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen
von Olsberg und haben nur für das Gebiet der Bundes-
republik Deuschland Gültigkeit.
1. Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird unter
Beachtung der jeweils gültigen Umweltgesetzgebungen
und den aktuellen technischen Erkenntnissen entwickelt,
konstruiert und sorgfältig gefertigt. Die eingesetzten Ma-
terialien sind branchen- und handelsüblich und werden
ständig auf Einhaltung unserer Qualitätsvorgaben ge-
prüft.
2. Allgemeine
Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Kaminofen (Stück-
holz- oder Pelletausführung), um ein technisches Gerät
handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich.
Deshalb dürfen Aufstellung, Montage, Anschluss, erste
Inbetriebnahme und Unterweisung des Endkunden nur
durch einen zuständigen Fachbetrieb unter der Beach-
tung der bestehenden Vorschriften erfolgen.
Dieser Nachweis ist durch ein entsprechendes Inbetrieb-
nahmezertifikat zu führen. Bei Nichtvorlage dieses Zerti-
fikates kann Olsberg den Kunden von Garantieleistungen
ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung des
Produktes an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgeräte,
die länger als ein Jahr in einer Ausstellung präsentiert
wurden, gewährt. Geräte, die diesen Zeitraum überschrit-
ten haben, gelten nicht als Neugeräte.
Die Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufver-
trag (Einzelvertrag des Kunden mit dem Fachbe-
trieb) sind hiervon nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Garantie
Vorbehaltlich nachfolgender Einschränkungen überneh-
men wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke
Olsberg
auf
a.) einwandfreie,
dem
Zweck
entsprechende
Werkstoffbeschaffenheit und -verarbeitung
b.) einwandfreie
Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhaltung der
auf dem Geräteschild angegebenen Leistungen, bei
Anschluss an die vorgeschriebene Betriebsspannung
und bei Betrieb mit der angegebenen Energieart bzw. mit
den in der jeweiligen gerätespezifischen Aufstell- und
Bedienungsanleitung zugelassenen, vorgeschriebenen
Brennstoffen.
Für die Beständigkeit von Türscharnieren, Glaske-
ramik (nicht Glasbruch) und Oberflächenbeschich-
tungen (z.B. Gold, Chrom, ausgenommen Lackie-
rung), elektronische Bauteile und Baugruppen garan-
tieren wir zwei Jahre.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen
(siehe Abschnitt Verschleißteile).
4.
Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer Funk-
tion entsprechenden „ordnungsgemäßen“ Abnutzung.
Dies bedeutet, dass bestimmte Bauteile von Kaminöfen
eine Funktions- bzw. Nutzungsdauer haben können, die
unterhalb der Garantiefrist für das Gesamtgerät liegen
kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine sechs-
monatige Werksgarantie.
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene Ele-
mente sind definiert:
sämtliche feuerberührten Teile der Brennraum-
ausmauerung
Dichtungen jeglicher Art
Oberflächenbeschichtung und Lackverfärbungen durch
thermische Beanspruchung oder Überlastung
Roste, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder andere
Materialien
Bedienungselemente (Türgriffe, Schiebergriffe, Rüttel-
rostgestänge oder andere Elemente)
Glaskeramiken, Glasdekorelemente (oder andere Ele-
mente)
Oberflächenveränderungen der Glaskeramik durch un-
terschiedliche thermische Belastungen, hervorgerufen
durch Flammen oder Luft- oder Gasstromverwirbelun-
gen, wie z.B. Russfahnen oder angesinterte Flugasche
an der Scheibenoberfläche, sind keine Mängel.
5.
Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist durch Vorla-
ge des Kaufbeleges, wie Kassenbeleg, Rechnung