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Zu beachtende Vorschriften
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Örtliche und baurechtliche Vorschriften
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Der Kaminofen ist von einem Fachmann aufzu-
stellen und an den Schornstein anzuschlie-
ßen. Die länderspezifischen Vorschriften sind zur
sicheren Installation des Verbindungsstückes zu
beachten.
Das verwendete Verbindungsstück muss eine
Reinigungsöffnung besitzen.
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Eine regelmäßige Überprüfung des Kaminofens
ist von einem Fachmann durchzuführen.
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Der Kaminofen hat eine Allgemeine bauaufsicht-
liche Zulassung des Deutschen Instituts für Bau-
technik (DIBt) für raumluftunabhängigen Betrieb.
Der Kaminofen kann auf Grund seiner bau-
aufsichtlichen Zulassung ohne zusätzliche
Sicherheitseinrichtung gleichzeitig mit einer
zugelassenen Lüftungsanlage betrieben wer-
den.
Der Kaminofen besitzt eine Feuerraumtür die
selbsttätig schließt, somit ist er bei raumluftabhän-
giger Verbrennungsluftzuführung zugelassen für
den Anschluss an mehrfach belegte Schornsteine.
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise sind die
Abgase der Feuerstätte in einen einfach belegten
Schornstein oder in einen Abgasschacht eines ein-
fach belegten Luft- Abgas-Schornsteins einzuleiten.
Die Abgase dürfen auch in mehrfach belegte Ab-
gasanlagen eingeführt werden, wenn sich alle an-
geschlossenen Feuerstätten in der gleichen Nut-
zungseinheit bzw. im selben Wirkungsbereich der
Lüftungsanlage befinden. Abweichungen im Einzel-
fall besprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Be-
zirksschornsteinfegermeister.
Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach DIN EN
13384 -1 und -2 bzw. nach den länderspezifischen
Vorschriften.
Der Schornstein muss der Temperaturklasse T400
entsprechen.
Erforderliche Daten
Geschlossener Betrieb
mit Scheitholz / Holzbrikett:
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Nennwärmeleistung ......................................... 5,0 / 5,0 kW
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Abgasmassenstrom ...................................... 4,5 / 5,6 g/s
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Abgastemperatur am Stutzen................... 330 / 320 °C
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Mindestförderdruck
bei Nennwärmeleistung .................................. 12 / 12 Pa
Verbrennungsluftversorgung
Der Kaminofen kann sowohl konventionell, raum-
luftabhängig, als auch raumluftunabhängig betrie-
ben werden.
Es ist sicherzustellen, dass dem Kaminofen ausrei-
chend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Für
eine einwandfreie Funktion des Kaminofens ist ein
notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom von
10,92 m³/h zu berücksichtigen.
Raumluftunabhängiger Verbrennungs-
luftanschluss
Die Verbrennungsluft muss bei raumluftunabhängi-
ger Betriebsweise von außen über eine dichte Lei-
tung oder über ein LAS-System zugeführt werden.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Bezirksschorn-
steinfegermeister.
Aus Energiespargründen (EnEV) sollte bei Nichtbe-
trieb des Kaminofens die Verbrennungsluftzuhr ab-
sperrbar sein. Dies kann durch eine Absperrklappe
in der Verbrennungsluftleitung oder durch die Luft-
schieber am Kaminofen geschehen. Bei Einsatz ei-
ner Absperrklappe, muss diese mit AUF/ZU eindeu-
tig gekennzeichnet sein.
Durch die Absperrung wird verhindert, dass durch
dauernde Zirkulation kalter Verbrennungsluft, dem
Aufstellraum Wärme entzogen wird und es an
kalten Verbrennungsluftleitungen zu einer erhöhten
Kondenswasserbildung kommt.
Achtung:
Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb
nicht verschlossen werden!
Um die Verbrennungsluft dem Gerät nicht aus dem
Aufstellraum, sondern über eine Leitung zuzufüh-
ren, ist am Gerät wahlweise hinten oder unten eine
Verbrennungsluftleitung Ø 125 mm anzubringen.
Wird die Verbrennungsluftleitung länger als 3 m
ausgeführt, so muss der rechnerische Nachweis für
die Verbrennungsluftversorgung erbracht werden.
Bei sehr niedrigen Außentemperaturen kann es zu
Kondensation an der Verbrennungsluftleitung
kommen. Aus diesem Grunde ist sie mit geeigne-
tem Dämmstoff zu isolieren. Beachten Sie die
Fachregeln des Ofen- und Luftheizungsbauhand-
werks.
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