„Tellus“
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06/2007
www.olsberg.com
D
Der Sachmangel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
zwei Wochen nach feststellung, über den zuständigen fachbetrieb
an Olsberg zu melden. Bei rechtzeitiger Anzeige des Sachmangels
innerhalb der Garantiezeit wird die Mangelbeseitigung auch nach
Ablauf der Garantiezeit vorgenommen.
Durch die Behebung eines Sachmangels im rahmen der Garantie
verlängern sich die Garantiezeiträume für das gesamte produkt
nicht.
In fällen der rücknahme von Waren ist Olsberg berechtigt, folgende
Ansprüche auf Gebrauchsüberlassung und Wertminderung geltend
zu machen:
a.) A u f w e n d u n g e n w i e tr a n s p o r t - , M o n t a g e - ,
versicherungskosten usw. in der tatsächlich entstandenen
höhe
b.) für Wertminderung und Nutzungsentschädigung für
die Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gelten
folgende pauschalsätze:
· im ersten Jahr 15% des bei Kauf gültigen Listenpreises
ohne Abzüge
· im zweiten Jahr 25% des bei Kauf gültigen Listenpreises
ohne Abzüge
· im dritten Jahr 30% des bei Kauf gültigen Listenpreises
ohne Abzüge.
8. haftung
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind,
soweit eine haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist,
ausgeschlossen.
Olsberg haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden,
die durch Geräte verursacht werden. Dazu gehören auch
raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprozesse organischer
Staubanteile hervorgerufen werden und deren pyrolyseprodukte
sich als dunkler Belag auf tapeten, Möbeln, textilien und Ofenteilen
niederschlagen können. Auch Effekte des fogging sind von der
haftung ausgeschlossen.
9. kundendienst
Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kundendienstes
gehen sämtliche Kundendienstkosten (fahrt- und Wegekosten,
fracht- und verpackungskosten, Material- und Monteurkosten,
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) komplett zu Lasten des
Auftraggebers.
10. hinweis
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen unsere
leistungsfähige Serviceorganisation auch nach Ablauf der
Garantiezeiträume kostenpflichtig zur verfügung steht. Ihre
erste Anlaufstelle ist jedoch Ihr fachbetrieb, bei dem Sie Ihren
hochwertigen Kaminofen gekauft haben.
für Serviceleistungen außerhalb dieser Garantiebedingungen
erhalten Sie getrennte Kostenvoranschläge.