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Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leistungen
innerhalb der Garantiezeiträume nicht verpflichtet.
6. Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch
Transport (wie z. B. Glasbruch, Beschädigung der Ke-
ramik, sonstige Beschädigungen, Beschädigungen des
Kaminofens jeglicher Art hervorgerufen durch Trans-
port). Transportschäden sind unverzüglich an den anlie-
fernden Spediteur und an den Vertragspartner zu mel-
den.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und Män-
gel an Geräten oder deren Anbauteilen, die durch
übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behand-
lung und Wartung sowie durch Fehler beim Aufstellen
und Anschließen des Gerätes auftreten.
Wir übernehmen keine Garantie bei Nichtbeachtung der
Aufstell- und Bedienungsanleitungen sowie bei Einbau
von Ersatz- und Zubehörteilen eines anderen (fremden)
Herstellers als Olsberg.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn technische Verän-
derungen (am oder im Produkt) durch Personen durch-
geführt wurden, die hierzu nicht durch Olsberg ermäch-
tigt sind.
Keramikverkleidungen:
Sämtliche Keramiken der Olsberg-Produkte werden
entsprechend den Qualitätsrichtlinien der Arbeitsge-
meinschaft Deutsche Ofenkachel e. V. in der jeweils
gültigen Ausgabe gefertigt. Zulässige Maßabweichun-
gen (Längenmaße, Verwindung, Winkligkeit) sind dort in
Anlehnung an die gängigen Normen definiert. Haarrisse
sind zulässig, sie beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit
der Keramik nicht. Jedes Keramikbauteil wird in Hand-
arbeit hergestellt, Farbunterschiede bei Glasuren so-
wohl in Helligkeit als auch Farbtönung können von Ke-
ramikbrand zu Keramikbrand in Nuancen auftreten.
Diese Unterschiede können deutlich bei Lieferung von
einzelnen Ersatzteilkeramiken auftreten und sind kein
Grund zur Beanstandung. Die mechanischen Eigen-
schaften sind in Anlehnung an die gängigen Normen
definiert und werden fertigungstechnisch umgesetzt. Die
Beständigkeit der glasierten Oberfläche gegen Reini-
gungsmittel wird nach den gängigen Normen geprüft.
Natursteinverkleidungen:
Unsere Steinverkleidungen sind Naturprodukte. Unter-
schiedliche Maserungen, quarzähnliche Linien, Quarz-
einschlüsse o. ä., Farbnuancen und Farbabweichungen,
unterschiedliche Steineinschlüsse o. ä. sind kein Bean-
standungsgrund.
Die Einzigartigkeit dieser Naturprodukte führt dazu,
dass Sie ein Unikat in Ihrem Wohnzimmer installiert
haben. Für absolute Gleichheit der Verkleidungen ste-
hen nur „künstliche“ Produkte zur Verfügung, d. h. Ke-
ramik oder Blech.
Die vorgenannten Abweichungen bei Keramik- und
Natursteinverkleidungen führen nicht zu Garantieleis-
tungen.
7.
Rechte aus der Garantie
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle Sachmän-
gel, die nachweislich auf Produktions- und/oder Materi-
alfehler zurückzuführen sind. Die Mangelbeseitigung
erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur oder Liefe-
rung einer mangelfreien Sache, innerhalb eines ange-
messenen Zeitraumes, durch uns oder einem von uns
ermächtigten Fachbetrieb.
Der Sachmangel ist unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, über den
zuständigen Fachbetrieb an Olsberg zu melden. Bei
rechtzeitiger Anzeige des Sachmangels innerhalb der
Garantiezeit wird die Mangelbeseitigung auch nach
Ablauf der Garantiezeit vorgenommen.
Durch die Behebung eines Sachmangels im Rahmen
der Garantie verlängern sich die Garantiezeiträume für
das gesamte Produkt nicht.
In Fällen der Rücknahme von Waren ist Olsberg be-
rechtigt, folgende Ansprüche auf Gebrauchsüberlas-
sung und Wertminderung geltend zu machen:
a.)
Aufwendungen wie Transport-, Montage-,
Versicherungskosten usw. in der tatsächlich
entstandenen Höhe
b.)
Für Wertminderung und Nutzungsentschä-
digung für die Gebrauchsüberlassung der
gelieferten Ware gelten folgende Pau-
schalsätze:
•
im ersten Jahr 15% des bei Kauf gülti-
gen Listenpreises ohne Abzüge
•
im zweiten Jahr 25% des bei Kauf gül-
tigen Listenpreises ohne Abzüge
•
im dritten Jahr 30% des bei Kauf gülti-
gen Listenpreises ohne Abzüge
8. Haftung
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind, soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
Olsberg haftet nicht für mittelbare und unmittelbare
Schäden, die durch Geräte verursacht werden. Dazu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zer-
setzungsprozesse organischer Staubanteile hervorgeru-
fen werden und deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler
Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen
niederschlagen können. Auch Effekte des Fogging sind
von der Haftung ausgeschlossen.
9.
Kundendienst
Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kunden-
dienstes
gehen
sämtliche
Kundendienstkosten
(Fahrt- und Wegekosten, Fracht- und Verpackungskos-
ten, Material- und Monteurkosten, zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer) komplett zu Lasten des Auftraggebers.
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. Hinweis
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen unse-
re leistungsfähige Serviceorganisation auch nach Ablauf
der Garantiezeiträume kostenpflichtig zur Verfügung
steht. Ihre erste Anlaufstelle ist jedoch Ihr Fachbetrieb,
bei dem Sie Ihren hochwertigen Kaminofen gekauft
haben.
Für Serviceleistungen außerhalb dieser Garantiebedin-
gungen erhalten Sie getrennte Kostenvoranschläge.