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Aufstellen des Kaminofens
Der Aufstellboden muß eben und waagerecht sein.
Der Kaminofen darf nur auf ausreichend tragfähige
Böden aufgestellt werden. Zum Schutz des Fußbo-
dens kann der Kaminofen auf ein Bodenblech oder
eine Glasplatte gestellt werden.
Bei brennbaren Fuß- oder Teppichböden ist eine sta-
bile und wärmefeste Unterlage zu verwenden. Diese
muß die Feuerraumöffnung des Kaminofens nach
vorne um 50 cm und seitlich um 30 cm überragen.
Montagefolge
•
Der Anschluß des Ofenrohres
∅
150 mm kann
wahlweise oben oder hinten erfolgen. Das Gerät
wird für Anschluß oben vormontiert angeliefert.
Soll hinten angeschlossen werden, so ist in fol-
genden Schritten umzumontieren:
-
Verkleidungsdeckel hinten abschrauben
-
Verschlußdeckel hinten abschrauben. Die Schrau-
ben durch den Anschlußstutzen gegen Mitdrehen
mit einem Schraubenschlüssel sichern.
-
Den Anschlußstutzen durch das hintere Loch
losschrauben.
-
Nach erfolgtem Wechsel Verschlußdeckel/An-
schlußstutzen mit dem beiliegendem Einlege-
deckel das Loch in der Abdeckhaube verschlie-
ßen.
•
Aufstellplatz festlegen, Im Strahlungsbereich des
Kaminofens dürfen bis zu einem Abstand von
80cm, gemessen ab Sichtscheibe der Feuerraum-
tür, keine Gegenstände aus brennbaren Stoffen
vorhanden sein oder abgestellt werden.
Mindestabstand zu brennbaren oder tragen-
den Wänden:
Seitlich und hinten 20 cm
•
Rohrfutter (bauseitig) in Schornstein einbauen.
Die Anschlußhöhe kann bei Ofenrohranschluß
oben individuell festgelegt werden, sollte aber
1,5m ab Anschlußstutzen nicht übersteigen.
Anschlußhöhe bei Ofenrohranschluß hinten siehe
Tabelle „Technische Daten“. Im Umkreis von
20cm um das Ofenrohr darf sich kein brennbares
Material befinden.
•
Ofenrohr (bauseitig)auf Anschlußstuzen Ø150mm
des Kaminofens stecken.
•
Kaminofen an den vorgesehenen Aufstellplatz
schieben und so ausrichten, daß das Ofenrohr in
das Rohrfutter paßt.
Die Ofenrohranschlüsse müssen dicht sein. Das
Ofenrohr darf nicht in den Schornstein hineinra-
gen.
Bitte berücksichtigen Sie, das an den Stellwänden
entsprechend Prüfvorschrift EN 13240 die Tempe-
ratur von 85°C erreicht werden kann und dies bei
hellen Tapeten oder ähnlichen brennbaren Bau-
stoffen zu farblichen Veränderungen führen kann.
Bedienung
Zulässige Brennstoffe
Nachfolgend aufgeführte Brennstoffe sind zulässig:
•
Naturbelassenes stückiges Holz in Form von
Scheitholz
Maximale Länge:
33 cm
Umfang:
ca.30 cm
•
Holzbrikett nach DIN 51731
Größenklasse HP 2
Maximale Länge:
20 cm
•
Braunkohlenbrikett
Scheitholz
erreicht nach Lagerung von 2 bis 3 Jahren
im Freien (nur oben abgedeckt) eine Feuchtigkeit von
10 bis 15 % und ist dann am Besten zum Heizen ge-
eignet.
Frisch geschlagenes Holz
hat eine sehr hohe
Feuchtigkeit und brennt deshalb schlecht. Neben dem
sehr geringen Heizwert belastet es zusätzlich die
Umwelt. Die erhöhte Kondensat- und Teerbildung
kann zur Kamin- und Schornsteinversottung führen.
Aus dem Diagramm geht hervor, daß der Verbrauch
bei frisch geschlagenem Holz (Heizwert 2,3 kWh/kg)
im Vergleich zu trockenem Holz (Heizwert 4,3
kWh/kg) fast doppelt so hoch ist.
Nur mit trockenen Brennstoffen erreichen Sie eine
optimale Verbrennung und heizen umweltschonend.
Durch die Brennstoffaufgabe in Teilmengen wird eine
unnötige Emission vermieden. Einen sauberen Ab-
brand erkennen Sie daran, daß sich die Schamotte
hell verfärbt.
Laut Bundes-Immissions-Schutzgesetz ist es ver-
boten, z.B. folgende Brennstoffe in Kaminöfen zu
verfeuern:
•
Feuchtes bzw. mit Holzschutzmitteln behan-
deltes Holz
•
Sägemehl, Späne, Schleifstaub
•
Rinden- und Spanplattenabfälle
•
Kohlengrus
•
sonstige Abfälle
•
Papier und Pappe (außer zum Anzünden)
•
Stroh