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7.0 WIEDERVERWERTUNG
Gemäß dem Artikel 13 vom Dekret Nr. 151 vom 25.07.2005
“Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/EG in Bezug auf die Verwen
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dung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten sowie die Abfallentsorgung”
Das Symbol vom Müllcontainer erscheint auf dem Gerät oder der Verpackung und weist darauf hin, dass
das Produkt Ende des Lebens separat von anderen Abfällen entsorgt werden muss. Die getrennte Samm
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lung von Geräten, die am Ende Ihrer Lebensdauer sind, wird vom Hersteller organisiert. Der Benutzer,
der dieses Gerät entsorgen möchtet, muss dann Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen und der Vorge
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hensweise folgen, die zur separaten Entsorgung eingeführt geworden ist. Die korrekte Sammlung von
Geräten um die nachfolgende Behandlung, Entsorgung und umweltfreundliche Wiederverwendung zu
ermöglichen ist ein Beitrag um negative Auswirkungen auf der Umwelt und der Gesundheit zu vermeiden
und die Wiederverwendung der Gerätkomponenten zu begünstigen. Die Illegale Entsorgung des Produkts
vom Benutzer wird gemäß den geltenden Bestimmungen bestraft.