03/2010
B500 | B500-S
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Sicherheit
entzünden. Beim Umgang mit Feuer, insbesondere
brennenden Zigaretten, ist daher äußerste Vorsicht
geboten.
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Beim Befahren von Steigungen und Gefällstrecken
dürfen keine Hindernisse überwunden werden.
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Es dürfen keine Treppen mit dem Elektrorollstuhl
befahren werden.
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Das Ein- und Aussteigen ist auf Steigungen und Gefäll-
strecken zu vermeiden.
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Wird der Fahrmodus während der Fahrt geändert,
so beschleunigt oder bremst der Elektrorollstuhl.
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Das Entriegeln der Bremse kann zu unkontrolliertem
Wegrollen des Elektrorollstuhls führen. Beim Abstel-
len des Elektrorollstuhls ist daher darauf zu achten,
dass die Bremse verriegelt ist.
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Der Beckengurt dient als zusätzliche Stabilisierung
der sitzenden Person im Elektrorollstuhl. Der Becken-
gurt darf keinesfalls als Teil eines Rückhaltesystems
beim Transport im Behindertentransportkraftwagen
(BTW) verwendet werden.
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Beim Betrieb des Elektrorollstuhls kann es aufgrund
von Störungen zu unkontrollierten Bewegungen kom-
men. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an
Ihren autorisierten Fachhändler.
2.4
Sicherheitsanforderungen für
Transport, Lagerung und Montage
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Für den Transport dürfen nur ausreichend dimen-
sionierte Hebezeuge verwendet werden.
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Der Elektrorollstuhl ist gemäß den Vorschriften des
verwendeten Transporthilfsmittels zu sichern. Die
Spanngurte dürfen nur an den entsprechenden
Befesti gungsösen angebracht werden.
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Beim Transport auf Hebebühnen, in Aufzügen, in Bus-
sen oder Bahnen ist die Steuerung des Elektroroll-
stuhls auszuschalten. Die Bremse muss verriegelt
sein. Es ist darauf zu achten, dass der Elektrorollstuhl
mittig auf der Hubfläche der Hebebühne steht. Es
dürfen sich keine Teile, wie z. B die Kippschutzrollen
oder andere Komponenten des Elektrorollstuhls im
Gefahrenbereich befinden.
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Bei längeren Standzeiten oder beim Versand des
Elektrorollstuhls ist die Sicherung zu entnehmen.
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Nach allen Ein- bzw. Verstellungen am Elektrorollstuhl
müssen die Befestigungsschrauben bzw. -muttern
wieder fest angezogen werden.
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Wenn und wann immer möglich, sollten Fahrzeugin-
sassen während der Fahrt in einem Behindertentrans-
portkraftwagen die im Fahrzeug installierten Sitze und
die dazugehörigen Rückhaltesysteme nutzen, da nur