03/2010
B500 | B500-S
Seite 52
Optionen
GEfAHr !
Verletzungsgefahr durch Umkippen des Elek-
trorollstuhls. Beim Betätigen der Hubvorrich-
tung wird automatisch der Kriechgang akti-
viert. Wenn nicht, liegt eine Fehlfunktion vor
und die Hubfunktion darf nicht genutzt werden.
Zum Beheben des Fehlers dringend den Fach-
händler aufsuchen.
GEfAHr !
Quetschgefahr im Hubbereich. Beim Betätigen
der Hubvorrichtung dürfen sich keine unbe-
fugten Personen im Gefahrenbereich aufhal-
ten. Es dürfen sich keine störenden Objekte
oder Hindernisse im Hubbereich befinden.
Weisen Sie alle Begleitpersonen darauf hin,
dass sich im Bereich zwischen Sitzrahmen und
Rollstuhlrahmen konstruktionsbedingte
Quetschkanten befinden. Bediener und
Begleitperson dürfen bei elektrischen Sitzver-
stell- und Hubfunktionen nicht in den Gefahren-
bereich fassen.
GEfAHr !
Sturzgefahr. Bei angehobenem Hubsitz den
Oberkörper nicht über die Sitzfläche hinausleh-
nen.
GEfAHr !
Unfallgefahr durch eingeschränkte Sicht.
Durch den eingeschränkten Sichtbereich beim
Fahren in angehobener Sitzposition und beim
Betätigen des Hubsitzes ist besondere Vor-
sicht geboten.
GEfAHr !
Kippgefahr bei zusätzlicher Verwendung der
Sitzkantelung. Beim Hinauffahren von Stei-
gungen bzw. Bordsteinkanten ist die Sitzkante-
lung waagerecht einzustellen. Aufgrund der
veränderten Kippstabilität ist besondere Vor-
sicht geboten!