03/2010
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Entsorgung | Garantiebedingungen der Otto Bock Mobility Solutions GmbH
11 Entsorgung
HInWEIS !
Im Entsorgungsfall sind alle Komponenten und
Materialien des Elektrorollstuhls umwelt- und
sortengerecht zu entsorgen oder einer Wieder-
aufbereitung zuzuführen.
HInWEIS !
Verschmutzungsgefahr der Umwelt durch Bat-
teriesäure!
Die Batterien des Elektrorollstuhls enthalten
giftige Säure. Sie dürfen nicht als Hausmüll
entsorgt werden und die Batteriesäure darf
nicht in Kanalisation oder Erdreich gelangen.
Die aufgedruckten Hinweise des Batterieher-
stellers sind unbedingt zu beachten.
Wird der Elektrorollstuhl nicht mehr genutzt, muss er
gemäß den jeweiligen landesspezifisch geltenden
Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden.
Defekte Batterien werden beim Erwerb neuer Batterien
beim Fachhändler im Tausch zurückgenommen.
12 Garantiebedingungen der
Otto Bock Mobility Solutions GmbH
1. Gegenstand der Garantie
1.1 Diese Garantie gilt für Rollstühle.
1.2 Die Garantie umfasst Ansprüche des Sanitäts-
hauses /Dienstleisters gegen die Otto Bock Mobility
Solutions GmbH und berührt nicht die ge setzlichen
Ansprüche aus Mängelgewährlei stung des Endver-
brauchers gegen über dem Sanitätshaus oder anderer
Dienst leister, die die Versorgung des Patienten zu
verantworten haben.
2. umfang der Garantie
2.1 Die Otto Bock Mobility Solutions GmbH garantiert
unter Ein haltung der in Ziffer 3 beschriebenen Be din-
gungen und unter Beachtung der Aus schlüsse gemäß
Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei
manuellen Serien-Roll stüh len und bei Rahmenteilen
für Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche
Ge währlei stungsfrist hinaus bis zu 4 Jahren nach
Er steinsatz keine Konstruktions-, Fertigungs- oder
Materialfehler auftreten, die die Einsatzfähigkeit des
Rollstuhls wesentlich beein trächtigen.
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstrukti ons,- Fer-