03/2010
B500 | B500-S
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Sicherheit
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Sicherheit
2.1
normen und richtlinien
Alle Angaben zur Sicherheit in dieser Bedienungsanlei-
tung beziehen sich auf die derzeit gültigen nationalen
Gesetze und Verordnungen der Europäischen Union. In
anderen Ländern müssen die zutreffenden Gesetze und
Landesverordnungen eingehalten werden.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Bedienungs-
anleitung müssen die allgemein gültigen Berufsgenos-
senschaftlichen Verordnungen (BGV), die Vorschriften
zur Unfallverhütung (UVV) und zum Umweltschutz beach-
tet und eingehalten werden. Alle Angaben in dieser
Bedienungsanleitung sind jederzeit uneingeschränkt zu
befolgen.
Der Elektrorollstuhl B500 ist nach den derzeit gültigen
Regeln der Technik gebaut und betriebssicher. Die
Sicherheit des Elektrorollstuhls B500 wird durch das
CE-Kennzeichen und die Konformitätserklärung bestä-
tigt.
2.2
cE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Richtlinie
93 / 42 / EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassi-
fizierungskriterien für Medizinprodukte nach Anhang IX
der Richtlinie wurde das Produkt in die Klasse I einge-
stuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb von Otto
Bock in alleiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der
Richtlinie erstellt.
2.3
Allgemeine Sicherheitshinweise
r
Der B500 darf nur bestimmungsgemäß verwendet
werden.
r
Der B500 darf nur von eingewiesenen und nicht von
unbefugten Personen verwendet werden.
r
Es darf stets nur eine Person mit dem B500 befördert
werden.
r
Zur Sicherheit wird dem Bediener zwingend empfoh-
len, stets den Beckengurt anzulegen. Dieser kann als
Zubehör von Otto Bock bezogen werden.
r
Alle Sicherheitshinweise in dieser Bedienungsan-
leitung und in allen mitgeltenden Dokumenten sind zu
beachten und einzuhalten. Die Anleitung muss dem
Bediener jederzeit zur Verfügung stehen.
r
Rückenbespannung und Sitzkissen des Elektroroll-
stuhls sind schwer entflammbar, können sich jedoch