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b
a
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpa-
ckungsmaterialien bei der Abfalltrennung,
diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender Bedeu-
tung: 1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und
Pappe / 80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien
sind recycelbar, entsorgen Sie diese getrennt
für eine bessere Abfallbehandlung. Das Triman-
Logo gilt nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedien-
ten Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-
oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausgedient hat,
im Interesse des Umweltschutzes nicht in den
Hausmüll, sondern führen Sie es einer fachge-
rechten Entsorgung zu. Über Sammelstellen
und deren Öffnungszeiten können Sie sich
bei Ihrer zuständigen Verwaltung informieren.
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