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DEUT
SCH
jedoch im Ermessen des Prüfers eine Trimm-Korrektur vorzunehmen, z.B.
wenn sämtliche Toleranzen der A-Leinen im Plus-Bereich und sämtliche Tol
-
eranzen der D-Leinen im Minus-Bereich liegen.
Checkflug
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen
kein Checkflug erforderlich. Sollten besondere Umstände vorliegen liegt es
im Ermessen des Prüfers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die
Anweisungen des Herstellers zu beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes des
Gleitsegels, sowie Reparaturen und Korrekturen sind im Prüfprotokoll des
Herstellers festzuhalten. Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen
sind im Leinenmessblatt festzuhalten. Das Prüfprotokoll und das Leinen
-
messblatt ist zusammen mit dem Betriebshandbuch aufzubewahren. Dem
Hersteller ist unverzüglich eine Kopie des Prüfprotokolls und des Leinen
-
messblatts auszuhändigen. Die Durchführung der Nachprüfung, sowie die
Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung ist mit Datum und Unterschrift des
Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder neben dem Typenschild festzu
-
halten.
Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in
•
identischer Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft
•
z.B. Beschädigungen der Nähte oder Risse, Knicke, Scheuerstellen usw.
Die Leinenschlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist
zu kontrollieren, ob sie fest geschlossen sind.
Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist
•
unter 5daN Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5mm
Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte
•
Tragegurte müssen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repari
-
ert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert
+/-10 mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermes
-
sen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers. Maximal
zulässiger Rückste 10 mm darüber hinaus gehende Toleranzen sind
im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere Leine Stammleine, mittlere Leine und
Galerieleine der A- und B-Ebene bis zur Bruchlast belastet. Die minimal
erforderliche Festigkeit beträgt für die Summe aller A- und B-Stammleinen
8G bezogen auf das maximal zulässige Startgewicht und für die Summe aller
übrigen Stammleinen 6G. Die darüberliegenden Leinen müssen insgesamt
mindestens die Festigkeit der darunterliegenden Leine haben.
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der TS-108 Norm.
Grenzwert ebenfalls entsprechend TS-108 Norm.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der Grenzw
-
ert beträgt 15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen Toleranzwerte
kein Grund die Trimmung oder Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es
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