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DEUTSCH
VERWENDUNG UND WARTUNG
14 VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung des Ofens sind ausschließlich vom
Eigentümer und auf dessen Verantwortung durchzuführen, der unter
Befolgung der in seinem Land geltenden Gesetze über Sicherheit und
Umweltschutz vorgehen muss.
Mit dem Abbau und der Entsorgung können auch Dritte betraut werden,
vorausgesetzt, es werden immer Unternehmen beauftragt, die zur Sammlung
und Beseitigung des fraglichen Materials autorisiert sind.
HINWEIS
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gegebenenfalls in Bezug auf die Entsorgungsmeldung immer strikt an die
im betreffenden Land geltenden Vorschriften.
ACHTUNG
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erst durchgeführt werden, wenn der Ofen ausgeschaltet ist und die
Spannungszufuhr unterbrochen wurde.
- die gesamte elektrische Anlage ausbauen;
- die in den Elektronikplatinen vorhandenen Akkumulatoren trennen;
- das Ofengestell durch autorisierte Unternehmen verschrotten lassen;
ACHTUNG: Ein in zugänglichen Bereichen stehen
gelassener Ofen stellt
eine ernste Gefahr für Personen und Tiere dar.
Die Haftung für eventuelle Personen- und Tierschäden liegt immer beim
Eigentümer.
bei zerstörung des ce-kennzeichens müssen dieses handbuch und die
anderen unterlagen dieses ofens vernichtet werden.