DEUTSCH
KONTROLL- UND WARTUNGSPROGRAMM
BEI JEDER
EINSCHAL-
TUNG
JEDE WOCHE
1 MONAT
1 JAHR
(a)
Brennschale
X
Aschekasten/-fach
X
Glasscheibe
X
Kessel
X
Widerstandhalter
X
Abgassammelleitung
X
Dichtungen für Tür und Brenns-
chale*
X
Abgasführung*
X
Ventilatoren*
X
(*)
Durch den Vertragskundendienst.
(a)
Mindestens einmal jährlich bzw. nach 400 kg Pelletverbrennung.
8 VERSCHROTTUNG
UND ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung des Ofens
sind ausschließlich vom Eigentümer und auf
dessen Verantwortung durchzuführen, der unter
Befolgung der in seinem Land geltenden Gesetze
über Sicherheit und Umweltschutz vorgehen muss.
Mit dem Abbau und der Entsorgung können auch
Dritte betraut werden, vorausgesetzt, es werden
immer Unternehmen beauftragt, die zur Sammlung
und Beseitigung des fraglichen Materials autorisiert
sind.
HINWEIS
: Halten Sie sich bei der Entsorgung
der Materialien und gegebenenfalls in Bezug auf
die Entsorgungsmeldung immer strikt an die im
betreffenden Land geltenden Vorschriften.
ACHTUNG
: Alle Arbeiten für Demontage und
Verschrottung dürfen erst durchgeführt werden,
wenn der Ofen ausgeschaltet ist und die
Spannungszufuhr unterbrochen wurde.
die gesamte elektrische Anlage ausbauen;
die in den Elektronikplatinen vorhandenen
Akkumulatoren trennen;
das Ofengestell durch autorisierte Unternehmen
verschrotten lassen;
ACHTUNG
: Ein in zugänglichen Bereichen stehen
gelassener Ofen stellt eine ernste Gefahr für
Personen und Tiere dar.
Die Haftung für eventuelle Personen- und
Tierschäden liegt immer beim Eigentümer.
bei zerstörung des ce-kennzeichens müssen dieses
handbuch und die anderen unterlagen dieses ofens
vernichtet werden.
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