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004778930 - 06/12/2021
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10 REInIGUnG UnD WARTUnG
Die Reinigungsvorgänge können vom Benutzer durchgeführt werden.
Die Wartungsarbeiten müssen von einem autorisierten technischen Kundendienst ausgeführt
werden.
Vor jeglichem Wartungseingriff müssen folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden:
• Sicherstellen, dass alle Teile des Geräts erkaltet sind.
• Sicherstellen, dass die Asche vollständig gelöscht ist.
• Es muss die persönliche Schutzausrüstung getragen werden, wie von Richtlinie 89/391/EWG vor-
gesehen.
• Sicherstellen, dass der Hauptschalter der Stromversorgung ausgeschaltet ist (falls vorhanden).
• Sicherstellen, dass das Netzteil nicht versehentlich reaktiviert werden kann. Den Stecker aus der
Wandsteckdose (falls vorhanden) ziehen.
• Immer für die Wartung geeignete Ausrüstung verwenden.
• Nach Abschluss der Wartungs- oder Reparaturarbeiten sind vor der Wiederinbetriebnahme alle
Schutzvorrichtungen wieder zu installieren und alle Sicherheitseinrichtungen zu reaktivieren.
10.1 Routinemäßiger Reinigungs- und Wartungsplan
10.1.1 Routinemäßige Reinigung (benutzer)
BEI JEDER
ZÜNDUNG
JEDE WOCHE
1 MONAT
Glutbecken / Gitter (Abb. 27)
X
Fach / Aschelade (Abb. 28)
X
Glas (Abb. 29 - Abb. 30)
X
10.1.2 Routinemäßige Wartung (Qualifiziertes Technisches Kundendienstzentrum)
1 JAHR (*)
Rauchabzugssystem (siehe Abschnitt
„10.3.7 Wartung des
Rauchabzugsystems" auf Seite 90
)
X
Gerät (siehe Abschnitt
„10.3.8 Wartung des Geräts" auf Seite
90
)
X
Schamotten und Rauchdeflektoren (siehe Abschnitt
„Routine-
mäßige Wartung" auf Seite 89
)
X
(*) Mindestens einmal pro Jahr oder alle 4000 kg verbrannter Brennmaterial.