- 31 -
DE
5. Wenn der Ladevorgang beendet ist, erlischt
die grüne Ladekontrolllampe.
6. Falls die Akkutemperatur 0°C oder weniger
beträgt, dauert der Ladevorgang bis zur
vollen Aufladung des Akkus länger als die
normale Ladezeit.
Selbst wenn der Akku voll aufgeladen ist,
hat er nur etwa 50% der Leistung eines voll
aufgeladenen Akkus bei normaler
Betriebstemperatur.
7. Wenden Sie sich an einen Vertragshändler,
falls die Ladekontrolllampe (grün) nicht
erlischt.
8. Wird ein voll aufgeladener Akku erneut in
das Ladegerät eingesetzt, leuchtet die
Ladekontrolllampe auf. Nach einigen
Minuten erlischt die grüne Ladekontroll-lam-
pe.
9. Entfernen Sie den Akku, während der
Akku-Entriegelungsknopf nach oben gehal-
ten wird. [Fig.7 ]
ANZEIGELAMPEN
Ladevorgang ist abgeschlossen. (Volle Ladung)
Der Akku ist zu etwa 80 % aufgeladen.
Ladevorgang läuft.
Erlischt
Leuchten
Blinken
Das Ladegerät ist an eine Netzsteckdose angeschlossen. Ladebereitschaft hergestellt.
Ladezustandslampe.
Links: Grün Rechts: Orange wird angezeigt.
Akku ist kalt.
Der Akku wird langsam geladen, um seine Belastung zu reduzieren.
Der Akku ist warm geworden.
Der Ladevorgang beginnt wieder, wenn dieTemperatur des Akku
gefallen ist. Beträgt die Temperatur des Akkus –10°C oder weniger,
beginnt die Ladekontrolllampe (orange) ebenfalls zu blinken. Der
Ladevorgang beginnt, wenn die Temperatur des Akkus steigt.
Keine Ladung möglich. Verstaubt oder Defekt des Akkus.
(Grün)
(Orange)
Batterie-Recycling
ACHTUNG:
Um Umweltschutz und Material-Recycling zu gewährleisten, müssen Sie die Batterie zur örtlichen
Entsorgungsstelle bringen, falls eine solche in Ihrem Land vorhanden ist.
Benutzerinformation zur Sammlung und Entsorgung von veralteten
Geräten und benutzten Batterien
Diese Symbole auf den Produkten, Verpackungen und/oder Begleitdokumenten bedeu-
ten, dass benutzte elektrische und elektronische Produkte und Batterien nicht in den
allgemeinen Hausmüll gegeben werden sollen.
Bitte bringen Sie diese alten Produkte und Batterien zur Behandlung, Aufarbeitung bzw.
zum Recycling gemäß Ihrer Landesgesetzgebung und den Richtlinien 2012/19/EG und
2006/66/EG zu Ihren zuständigen Sammelpunkten.