7.3 Garantiebedingungen
PARI garantiert Ihnen ab Erstkaufdatum während der im Ga-
rantieschein angegebenen Garantiezeit, dass Ihr Gerät bei be-
stimmungsgemäßem Gebrauch keine herstellungsbedingten
Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist. Der Garantiean-
spruch unterliegt einer Verjährung von 12 Monaten. Die von
PARI gegebene Garantie gilt zusätzlich zur Gewährleistungs-
verpflichtung Ihres Verkäufers. Ihre gesetzlichen Rechte bei
Mängeln gegenüber Ihrem Verkäufer werden durch die Garan-
tie oder den Eintritt des Garantiefalls nicht eingeschränkt. Als
Garantie- sowie Eigentumsnachweis gilt der vom Fachhändler
abgestempelte Garantieschein.
Was wird von der Garantie erfasst?
Sollte ausnahmsweise ein Mangel auftreten, wird PARI nach
seiner Wahl das Gerät reparieren, austauschen oder den Ein-
kaufspreis des Produkts zurückerstatten. Der Austausch des
Geräts kann sowohl in das gleiche als auch ein mindestens
vergleichbar ausgestattetes Modell erfolgen. Der Austausch
oder die Reparatur des Geräts begründet keine neue Garantie.
Alle ausgetauschten Altgeräte oder Teile werden Eigentum von
PARI. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt ins-
besondere für jegliche Schadensersatzansprüche. Dieser Haf-
tungsausschluss findet keine Anwendung im Fall der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Vor-
satz und grober Fahrlässigkeit, der Produkthaftung und bei
Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Garantievertrag.
Die Garantie wird nicht gewährt, wenn
– das Gerät nicht ordnungsgemäß nach den Vorgaben der
Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen oder verwendet
wurde
– Schäden vorhanden sind, die auf äußere Einflüsse wie
Wasser, Feuer, Blitzschlag u.ä. zurückzuführen sind
– der Schaden durch einen unsachgemäßen Transport ent-
standen ist oder ein Sturzschaden vorliegt
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