DE/AT/CH
153
z
Summierung der Leerlaufspannungen
Wenn mehr als eine Plasmastromquelle gleichzeitig in Betrieb ist, kön-
nen sich deren Leerlaufspannungen summieren und zu einer erhöhten
elektrischen Gefährdung führen. Die Plasmastromquellen mit ihren
separaten
separaten Steuerungen und Anschlüssen müssen deutlich gekenn-
zeichnet werden, um erkennen zu lassen, was zu welchem Stromkreis
gehört.
z
Verwendung von Schulterschlingen
Der Plasmaschneider darf nicht benutzt werden, wenn das Gerät ge-
tragen wird, z.B. mit einer Schulterschlinge oder dem Handgriff.
Damit soll verhindert werden:
Das Risiko, das Gleichgewicht zu verlieren, wenn angeschlossene
Leitungen oder Schläuche gezogen werden.
Die erhöhte Gefährdung eines elektrischen Schlages, da der Bedie-
ner mit Erde in Berührung kommt, wenn er einen Plasmaschneider
der Klasse I verwendet, dessen Gehäuse durch seinen Schutzleiter
geerdet ist.
z
Schutzkleidung
Während der Arbeit muss der Bediener an seinem ganzen
Körper durch entsprechende Kleidung und Gesichtsschutz gegen
Strahlung und Verbrennungen geschützt sein. Folgende Schritte sollen
beachtet werden:
– Vor der Schneidarbeit die Schutzkleidung anziehen.
– Handschuhe anziehen.
– Fenster öffnen, um die Luftzufuhr zu garantieren.
– Schutzbrille tragen.
An beiden Händen sind Stulpenhandschuhe aus einem geeigneten
Stoff (Leder) zu tragen. Sie müssen sich in einem einwandfreien Zu-
stand befinden.
Zum Schutz der Kleidung gegen Funkenflug und Verbrennungen
sind geeignete Schürzen zu tragen. Wenn die Art der Arbeiten, z.
B. das Überkopfschneiden, es erfordert, ist ein Schutzanzug und,
wenn nötig, auch ein Kopfschutz zu tragen.