PHPA 4 B2
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Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU müssen verbrauchte
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wie-
derverwertung zugeführt werden .
Das Gerät und der Akku müssen getrennt voneinander entsorgt
werden .
ACHTUNG!
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Der Akku muss von einer Fachperson demontiert bzw .
entsorgt werden .
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen Entsorgungsbe-
trieb oder über Ihre kommunale Entsorgungseinrichtung . Beachten
Sie die aktuell geltenden Vorschriften . Setzen Sie sich im Zweifelsfall
mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in Verbindung .
Werfen Sie Akkus nicht in den Hausmüll!
Batterien/Akkus entsorgen
Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden . Jeder
Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien/Akkus bei einer
Sammelstelle seiner Gemeinde/ seines Stadtteils oder im Handel
abzugeben . Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien/ Akkus
einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können .
Geben Sie Batterien/Akkus nur im entladenen Zustand zurück .
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