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DE/AT/CH
15. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen..
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer getrennten
Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altgerät verbaut
sind, müssen vor Abgabe zerstörungsfrei entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind
nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das Löschen seiner
personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht über den Haus-
müll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden Stellen
unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z.
B. kommunale Bauhöfe)
- LIDL bietet Ihnen Rückgabemöglichkeiten direkt in den Fili-
alen und Märkten an. Rückgabe und Entsorgung sind für
Sie kostenfrei.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit einer Kan-
tenlänge von maximal 25 Zentimetern, können Sie ohne
vorherigen Erwerb eines Neugerätes vom Hersteller kos-
tenfrei bei diesem abgeben oder einer anderen autorisier-
ten Sammelstelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen der Hersteller
und Vertreiber erfahren Sie beim jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes durch
den Hersteller an einen privaten Haushalt, kann dieser die
unentgeltliche Abholung des Elektroaltgerätes, auf Nachfra-
ge vom Endnutzer, veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit
dem Kundenservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Ländern
der Europäischen Union installiert und verkauft werden und
die der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU unterliegen. In
Ländern außerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht in
den Hausmüll, sondern sind einer getrenn-
ten Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus aus dem
Elektrogerät und für Informationen über deren Typ bzw. che-
misches System beachten Sie die weiteren Angaben inner-
halb der Bedienungs- bzw. Montageanleitung.
• Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Akkus sind nach
deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet. Die
Rückgabe beschränkt sich auf die Abgabe von haushaltsüb-
lichen Mengen.
• Altbatterien können Schadstoffe oder Schwermetalle enthal-
ten, die der Umwelt und der Gesundheit Schaden zufügen
können. Eine Verwertung der Altbatterien und Nutzung der
darin enthaltenen Ressourcen trägt zum Schutz dieser bei-
den wichtigen Güter bei.
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet,
dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt
werden dürfen.
• Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb unterhalb
des Mülltonnensymbols, so steht dies für Folgendes:
-
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber
-
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
-
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
• Akkus und Batterien können bei folgenden Stellen unentgelt-
lich abgeben werden:
-
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z.
B. kommunale Bauhöfe)
-
Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
-
Rücknahmestellen des gemeinsamen Rücknahmesystems
für Geräte-Altbatterien
-
Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht Mitglied des
gemeinsamen Rücknahmesystems)
• Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und Batterien, die
in den Ländern der Europäischen Union verkauft werden
und die der Europäischen Richtlinie 2006/66/EG unterlie-
gen. In Ländern außerhalb der Europäischen Union können
davon abweichende Bestimmungen für die Entsorgung von
Akkus und Batterien gelten.
Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbauen
• Der integrierte Akku muss vor der Entsorgung des Geräts
ausgebaut und gesondert umweltgerecht entsorgt werden.
• Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie den Akku
so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte beach-
ten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraftstofftank
und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Hausmüll oder
Abfluss, sondern sind einer getrennten Erfassung bzw. Ent-
sorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umweltgerecht ent-
sorgt werden.
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