PWBS 180 B2
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Wartung und Reinigung
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
Schalten Sie vor allen Arbeiten am
Gerät das Gerät aus und ziehen Sie
den Netzstecker.
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Das Gerät ist wartungsfrei.
■
Verwenden Sie keine scharfen Gegenstände
zur Reinigung des Gerätes. Es dürfen keine
Flüssigkeiten in das Innere des Gerätes ge-
langen.
Andernfalls kann das Gerät beschädigt
werden.
■
Reinigen Sie das Gerät regelmäßig, am besten
immer direkt nach Abschluss der Arbeit.
■
Reinigen Sie das Gehäuse mit einem trockenen
Tuch – verwenden Sie auf keinen Fall Benzin,
Lösungsmittel oder Reiniger, die Kunststoff an-
greifen.
■
Lüftungsöffnungen müssen immer frei sein.
■
Entfernen Sie anhaftenden Schleifstaub mit
einem Pinsel.
HINWEIS
►
Nicht aufgeführte Ersatzteile (wie z. B. Kohle-
bürsten, Schalter) können Sie über unsere
Service-Hotline bestellen.
Staubbeutel entleeren
Um eine optimale Staubabsaugung zu gewährleis-
ten, leeren Sie den Staubbeutel rechtzeitig aus.
♦
Öffnen Sie den Reißverschluss des Staub-
beutels .
♦
Schütteln Sie den Staubbeutel über einem
geeigneten Abfallbehälter aus.
Aufbewahrung und Handhabung
der empfohlenen Einsatzwerkzeuge
■
Schleifwerkzeuge sind mit Vorsicht zu be-
handeln und zu transportieren.
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Schleifwerkzeuge sind so zu lagern, dass sie
keinen mechanischen Beschädigungen oder
Umwelteinflüssen (z. B. Feuchtigkeit) ausgesetzt
sind.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie
2012/19/EU müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht. Beachten Sie die Kennzeich-
nung auf den verschiedenen Verpack-
ungsmaterialien und trennen Sie diese
gegebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmateri-
alien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt
einer erweiterten Herstellerverantwor-
tung und wird getrennt gesammelt.
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