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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in
nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer umwelt-
gerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeau
ff
orderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachge-
rechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verp
fl
ichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht betro
ff
en sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und
Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und Begleitpapieren der Produkte,
auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hornbach Baumarkt AG zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
•
Wichtiger Hinweis zum Stromanschluss
Das Gerät unterfällt der Norm EN 61000-3-11, d. h. es ist nicht für den Gebrauch in Wohnbereichen,
in denen die Stromversorgung über ein öffentliches Niederspannungs-Versorgungssystem erfolgt,
vorgesehen, weil es dort bei ungünstigen Netzverhältnissen Störungen verursachen kann (Span-
nungsschwankungen). In Industriegebieten oder anderen Bereichen, in denen die Stromversorgung
nicht über ein öffentliches Niederspannungs-Versorgungssystem erfolgt, kann das Gerät verwendet
werden.
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Das Produkt ist ausschließlich zur Verwendung an Anschlußpunkten vorgesehen, die eine Dauer-
strombelastbarkeit des Netzes von mindestens 100 A je Phase haben.
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Sie müssen als Benutzer sicherstellen, wenn nötig in Rücksprache mit Ihrem Energieversorgungs-
unternehmen, daß Ihr Anschlußpunkt, an dem Sie das Produkt betreiben möchten, genannte Anfor-
derung erfüllt.
Anl_PE_EKS_1835_SPK7.indb 16
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15.10.14 16:18
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