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Entsorgung
Das Symbol
„durchgestrichene
Mülltonne“
erfordert die separate
Entsorgung von Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräten (WEEE). Solche Geräte
können gefährliche und umweltgefährdende
Stoffe enthalten. Diese Werkzeuge sind an ei-
ner ausgewiesenen Sammelstelle für das Re-
cycling von elektrischen und elektronischen
Geräten zu entsorgen und dürfen
nicht
im
unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Da-
durch tragen Sie zum Schutz der Ressourcen
und der Umwelt bei. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behör-
den.
Problemlösung
Vorsicht!
Sicherstellen, dass das Gerät ausgeschaltet und der Akku entfernt ist.
Schutzhandschuhe tragen.
Problem
Ursache
Lösung
Motor läuft nicht
Der Akku ist leer
Akku laden
Akku lädt nicht
Akku ist nicht korrekt im Lade-
gerät eingesteckt
Akku überprüfen
Stecker des Ladegeräts oder
Sicherung fehlerhaft
Stecker und Sicherung überprüfen
Heckenschere
schneidet nicht richtig
Schneidmesser sind unscharf
oder beschädigt
Kundenservice kontaktieren (Repa-
raturen dürfen ausschließlich von
einem autorisierten Kundendienst-
techniker ausgeführt werden)
Wenn das Gerät immer noch nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an Ihren HORNBACH-
Markt vor Ort oder schreiben Sie eine E-Mail an: service@hornbach.com
Kinder dürfen auf keinen Fall mit Kunststoff-
beuteln und Verpackungsmaterial spielen, da
Verletzungs- bzw. Erstickungsgefahr besteht.
Solches Material sicher lagern oder auf um-
weltfreundliche Weise entsorgen.
Vor der Entsorgung des Werkzeugs
den Akku entnehmen und fachge-
recht entsorgen. Gebrauchte Akkus
müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. In
Geschäften, in denen Batterien verkauft wer-
den, und an städtischen Sammelstellen ste-
hen Container für Altbatterien zur Verfügung.
Garantie / DE / CH / AT / LU
Dieser Artikel der Marke Pattfield wurde nach
den modernsten Fertigungsmethoden herges-
tellt und unterliegt einer ständigen strengen
Qualitätskontrolle.
Deutschland:
Die HORNBACH Baumarkt AG,
Hornbachstraße 11, 76879 Bornheim
Schweiz:
Die HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG,
Schellenrain 9, CH-6210 Sursee
Österreich:
Die HORNBACH Baumarkt GmbH, IZ. NÖ-
Süd, Str.3, Obj.64, 2355 Wiener Neudorf
Luxemburg:
Die HORNBACH Baumarkt (Luxemburg) AG,
31 Rue du Puits Romain, 8070 Bertrange
(nachfolgend Garantiegeber), garantiert ent-
sprechend den nachfolgenden Bestimmungen
für die Qualität der Maschinen.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre. Die Garantiezeit
beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren
Sie zum Nachweis des Kaufdatums den Origi-
nalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrika-
tions- oder Materialfehler. Die Garantie gilt
nur bei Verwendung des Artikels im privaten
Gebrauch.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf
• missbräuchliche oder unsachgemäße An-
wendung,
• Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkun-
gen,
• Schäden durch Nichtbeachtung der Mon-
tage- oder Gebrauchsanleitung,
• den Anschluss an eine falsche Netzspan-
nung oder Stromart,
• eine nicht fachgerechte Installation,
• eine Überlastung des Gerätes,
• eine Verwendung von nicht zugelassenen
Einsatzwerkzeugen oder Zubehör,
• Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicher-
heitsbestimmungen,
• Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät,
• Verwendungsgemäßen, üblichen Verschleiß
• den gewerblichen Gebrauch
zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind des Wei-
teren Schäden an Verschleißteilen, die auf
normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Die
Garantie umfasst auch keine Begleitschäden
oder Folgeschäden sowie mögliche Ein- und
Ausbaukosten im Garantiefall.
3. Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garan-
tiegeber den defekten Artikel um festzustel-
len, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Ga-
rantiefall vor, dann repariert oder tauscht der
Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten.
Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garan-
tiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Gar-
antiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein
ähnliches Produkt auszutauschen. Der ausge-
tauschte Artikel oder Teile dieses gehen in das
Eigentum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Aus-
tausch) verlängern die Garantiezeit nicht.
Durch die Garantieleistungen entsteht auch
keine neue Garantie.
Luxemburg:
Während einer Reparatur besteht
kein Anspruch auf einen Ersatzartikel.
Die Wahl der Garantieleistungen (Reparatur
oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen
des Garantiegebers. Es besteht kein Anspruch
auf eine bestimmte Garantieleistung oder die
Rückerstattung des Kaufpreises.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme
der Garantie an den nächsten HORNBACH-
Baumarkt.
Diesen finden Sie unter www.hornbach.com.
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur
bei Vorlage des defekten Artikels und des
Originalkassenbons oder der Originalrechnung
erfolgen.