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installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein als die unten angegebenen Werte.
Mindestabstände von Stromleitungen für elektrische Weidezäune:
Spannung Stromleitung
Abstand
≤
1.000 V
3 m
> 1.000
≤
33.000 V
4 m
> 33.000 V
8 m
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, darf ihre Höhe über dem Boden nicht mehr als 3 m betragen. Dies gilt für
Elektrozäune zu beiden Seiten der orthogonalen Projektion des äußersten Leiters der
Stromleitung auf dem Boden in einem Abstand bis zu:
• 2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung nicht über 1.000 V.
• 15 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung über 1.000 V.
Elektrozaungeräte zur Versorgung von Elektrozaunanlagen auf der Weide dürfen nicht in feuer-
gefährdeten Räumen wie Scheunen, Tennen und Stallungen untergebracht werden.
Zur Verhütung von Blitzschäden muß vor der Einführung der Zaunzuleitung in das Gebäude in
diese Zuleitung eine Blitzschutzeinrichtung (Funkenstrecke mit Erdung) eingebaut werden.
Für Elektrozäune zur Abschreckung von Vögeln, zur Einzäunung von Haustieren oder zur
Gewöhnung von Tieren wie Kühen an Elektrozäune, reicht ein Elektro zaungerät mit geringer
Leistung, um ein zufrieden stellendes und zuverlässiges Ergebnis zu erzielen.
Bei Elektrozäunen, die Vögel davon abhalten sollen sich auf Gebäuden niederzulassen, sollte
kein Zaundraht geerdet sein. An sämtlichen Stellen, an denen Personen mit den Leitern in
Be rührung kommen könnten, ist ein Warnschild nach dem unten gezeigten Vorbild anzu-
bringen.
Kreuzt ein elektrischer Weidezaun einen öffentlichen Weg, ist im Elektrozaun am Ort der
Kreuzung ein stromfreies Tor oder ein anderer Zugang vorzusehen. An jeder solchen Kreuzung
sind die stromführenden Drähte mit Warnschildern zu versehen.
Sämtliche Abschnitte eines elektrischen Weidezauns, die entlang einer öffentlichen Straße oder
eines öffentlichen Wegs verlaufen, sind in kurzen Abständen mit Sicherheitsschildern zu kenn-
zeichnen, die fest an den Zaunpfählen oder an den Drähten montiert werden.
• Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens 100x200 mm betragen.
• Als Hintergrundfarbe für beide Seiten der Warnschilder ist gelb zu
wählen.
Der Aufdruck auf dem Schild muss schwarz sein und entweder fol-
gender Abbildung entsprechen:
oder ein Text des Inhalts “Vorsicht Elektrozaun” wiedergeben.
• Der Aufdruck muss unlöschbar und mindestens 25 mm hoch sein.
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