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überprüft werden.
9. Entsorgung
DIe BKW-Trägerklemme kann, vorausgesetzt sie ist unbenutzbar, den örtlichen Vorschriften entsprechend entsorgt
werden.
10. Checkliste zur Fehlersuche
11. Garantie
pewag austria GmbH gewährt Endbenutzern 5 Jahre Garantie auf ihre Hebeklemmen. Diese Garantie gilt nur für
den ursprünglichen Endbenutzer der Hebeklemme und unter der Voraussetzung, dass das Hebemittel während der
gesamten Garantiefrist den Anweisungen des Herstellers und Verkäufers gemäß inspiziert, geprüft und gewartet wird.
Die Garantiefrist beträgt 5 Jahre ab Verkaufsdatum. Die Garantie unterliegt den hier genannten Bestimmungen und
Bedingungen.
12. Bedingungen und Bestimmungen
Nur Mängel als Folge von Herstellungsfehlern, die bei normalem Gebrauch auftreten, werden von der Garantie
abgedeckt. Von der Garantie ausgeschlossen ist der Verschleiß an Teilen wie z. B. Zahnringen, Zahnsegmenten,
Spannfedern usw. Wenn innerhalb der Garantiefrist ein Mangel festgestellt wird, wird die Hebeklemme nach Ermessen
des Herstellers ersetzt oder repariert.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Klemmen mit Mängeln, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
• Normaler Verschleiß
• Überlastung
• Unsachgemäßer oder nachlässiger Gebrauch
• Beschädigungen
• Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Maßnahmen
• Heben von anderem Hebegut als auf der Klemme oder in der Bedienungsanleitung angegeben
• Modifikationen/Änderungen an der pewag-Klemme
• Unsachkundiger Gebrauch der Klemme und Nichteinhaltung der Anweisungen in der betreffenden Bedienungsanleitung
• Wartungs- und/oder Revisionsarbeiten, die nicht von einem anerkannten pewag-Händler durchgeführt wurden
Der Hersteller haftet nicht für Nebenschäden oder Schäden, die sich aus dem Fehlgebrauch der Hebeklemme oder
einem Verstoß gegen die Garantie ergeben.
13. Sicherheitsinspektion
Alle Inspektionen und Reparaturen müssen in das Inspektionsplan eingetragen werden. Dies gilt nicht nur für die
eigenen Inspektionen, sondern auch für Inspektionen, die von einem anerkannten pewag-Händler vorgenommen
werden. Wenn die Einheit zur Inspektion oder Wartung gegeben wird, muss das Wartungsheft immer mitgeliefert
werden.
Schäden an der Hebeklemme
Werden Verschleiß oder Beschädigungen in irgendeiner Form festgestellt, ist folgendermaßen vorzugehen:
• Die Klemme außer Betrieb nehmen (Datum der Außerbetriebnahme notieren)
• Versuchen die Ursache des Defekts zu ermitteln (die vollständige Liste finden Sie im Kapitel 10). Derartige
Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen! Um Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kollegen/
Mitarbeiter zu gewährleisten, muss dieses Verfahren dennoch eingehalten werden
• Die Hebeklemme zusammen mit dem Wartungsheft bei einem anerkannten pewag-Reparaturfachmann abgeben
• Nach der Revision/Reparatur die Klemme wieder in Betrieb nehmen
14. Kontrollzeitplan
Störung
Mögliche Ursache
Abhilfe
Lastgut rutscht
Lastgut verschmutzt
Zwinge u/o Segment verschmutzt
Zwinge u/o Segment stumpf
Maulöffnung verbogen
Reinigen
Reinigen
Austauschen
Austauschen
Gehäuse verbogen
Klemme überlastet
Ausmustern
Kranöse oval
Klemme überlastet
Ausmustern
Feder beschädigt
Verschleiß der Feder
Ausmustern
Achse verbogen
Klemme überlastet
Ausmustern
Spannstifte fehlen
Falsche Montage
Spannstifte montieren
Klemme öffnet/schließt schwer
Keilnut verschmutzt
Klemme überlastet
Klemme verschmutzt
Verschleiß der Klemme
Reinigen
Ausmustern
Reinigen
Ausmustern
Monate
4
8
12
16
20
24
28
32
36
40
44
48
52
56
60
Jahre
1
2
3
4
5
Vom eigenen
Sicherheitsbeauftragten
durchzuführende
Inspektionen
Wartung durch einen
anerkannten pewag-
Reparaturfachmann
Revision durch einen
anerkannten pewag-
Reparaturfachmann