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pewag levo clamp LC
DE
Folgende Normen wurden angewendet:
Gemäß Anhang VI der Richtlinie 2011/65/EU zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten:
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das Produkt, für
welches diese Betriebsanleitung gilt, Richtlinie 2011/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten erfüllt.
Bei jeder nicht von pewag bewilligten Änderung des Produktes
verlieren diese Erklärungen ihre Gültigkeit.
Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass diese
Betriebsanleitung gelesen und verstanden wurde.
Graz, 01/09/2018
pewag austria GmbH
ppa. Stefan Duller
14. Anhang
14.1 Tragfähigkeitsdiagramm
Das Diagramm zeigt, dass, wenn der Hebevorgang bei einem
Winkel von mehr als 45 Grad erfolgt, die Tragfähigkeit um 50 %
reduziert werden muss.
• Nichtbeachtung der ordnungsgemäßen Prozesse und
Verfahren.
• Modifikationen/Änderungen an der pewag levo clamp LC.
• Unsachkundiger Gebrauch des Hebemittels und
Nichteinhaltung der Anweisungen dieser Betriebsanleitung.
• Wartungs- und/oder Revisionsarbeiten, die durch eine von
pewag nicht autorisierte Person durchgeführt wurden.
Der Hersteller haftet nicht für Nebenschäden oder Schäden, die
durch den Missbrauch der pewag levo clamp LC sowie durch
Verstöße gegen diese Garantiebedingungen entstehen.
11. Lagerung
Lagern Sie die pewag levo clamp LC gereinigt und getrocknet
so, dass der Akkuschacht nach unten zeigt. Während der
Lagerung soll das Produkt keinen korrosiven, thermischen
oder mechanischen Einflüssen ausgesetzt sein. Akkus sollten
separat von der pewag levo clamp LC vollständig geladen
und bei Zimmertemperatur gelagert werden, dies erhöht die
Lebensdauer. Für Langzeitlagerung wird eine Ladung von ca.
40 % der Kapazität empfohlen. Wird der Akku mehr als drei
Monate nicht verwendet, empfiehlt sich eine Erhaltungsladung
auf 40 % der Akkukapazität alle drei Monate.
Akkus müssen entsprechend den örtlichen Vorschriften
gelagert werden.
12. Außerbetriebnahme
Dieses Produkt besteht zum Großteil aus Metall und ist zu
100 % recyclebar. Führen Sie das Produkt am Ende seiner
Lebensdauer entsprechend den örtlichen Vorschriften der
Altstoffverwertung zu. Speziell Akkus müssen sachgemäß
entsorgt werden. Eine unsachgemäße Entsorgung, wie
z. B. Verbrennen, kann zu Vergiftungen, Verbrennungen,
Verätzungen oder zu Umweltverschmutzung führen.
Gültig für Länder der EU:
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den Hausmüll! Gemäß
Europäischer Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte
und Umsetzung in nationales Recht, müssen verbrauchte
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
13. Konformitätserklärung
Gemäß Anhang II A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
2010 für Lastaufnahmemittel:
Bevollmächtigter für die Zusammenstellung der technischen
Dokumentation gemäß Anhang VII, Teil A :
DI Bernhard Oswald
Mariazeller Straße 143
A-8605 Kapfenberg
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das Produkt,
für welches diese Betriebsanleitung gilt, die Bestimmungen der
Richtlinie 2006/42/EG erfüllt.
Mechanische
Bestandteile
Elektrische / Elektronische
Bestandteile
Ladestation
ISO 9001
ISO 12100
EN 61000-4-8 IEC 60335:1
IEC 60335:2
EN 13155
ISO 13849-1
EN 61000-6-4 EN 55014-1
EN 10204 3.1.B
ISO 13849-2
EN 61000-6-2 EN 55014-2
Maschinenrichtlinie
2006/42/EG
EN 55011/22
FCC, 47 CFR
Abschnitt 15
EN 6100-3-2
ASME B30.20
EN 61000-4-2 EN 300220-2
EN 6100-3-3
UL 508
EN 61000-4-3 IC RSS-247
CSA C22.2 No. 14-13