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9. Entsorgung
Der VNMW-Sicherheitshebegreifer kann am Ende seiner Lebensdauer als Alteisen behandelt werden, vorausgesetzt
der Greifer wurde vollständig nutzungsuntauglich gemacht.
10. Checkliste zur Fehlersuche
11. Garantie
pewag austria GmbH gewährt Endbenutzern 5 Jahre Garantie auf ihre Hebeklemmen. Diese Garantie gilt nur für
den ursprünglichen Endbenutzer der Hebeklemme und unter der Voraussetzung, dass das Hebemittel während der
gesamten Garantiefrist den Anweisungen des Herstellers und Verkäufers gemäß inspiziert, geprüft und gewartet wird.
Die Garantiefrist beträgt 5 Jahre ab Verkaufsdatum. Die Garantie unterliegt den hier genannten Bedingungen und
Bestimmungen.
12. Bedingungen und Bestimmungen
Nur Mängel als Folge von Herstellungsfehlern, die bei normalem Gebrauch auftreten, werden von der Garantie
abgedeckt. Von der Garantie ausgeschlossen ist der Verschleiß an Teilen wie z. B. Zahnringen, Zahnsegmenten,
Spannfedern usw. Wenn innerhalb der Garantiefrist ein Mangel festgestellt wird, wird die Hebeklemme nach Ermessen
des Herstellers ersetzt oder repariert.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Klemmen mit Mängeln die auf Folgendes zurückzuführen sind:
• Normaler Verschleiß
• Überlastung
• Unsachgemäßer oder nachlässiger Gebrauch
• Beschädigungen
• Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Maßnahmen
• Heben von anderem Hebegut als auf der Klemme oder in der Bedienungsanleitung angegeben
• Modifikationen/Änderungen an der pewag-Klemme
• Unsachkundiger Gebrauch der Klemme und Nichteinhaltung der Anweisungen in der betreffenden
Bedienungsanleitung
• Wartungs- und/oder Revisionsarbeiten, die nicht von einem autorisierten pewag-Händler durchgeführt wurden
Der Hersteller haftet nicht für Nebenschäden oder Schäden, die sich aus dem Missbrauch der Hebeklemme
oder einem Verstoß gegen die Garantie ergeben.
13. Sicherheitsinspektion
Alle Inspektionen und Reparaturen müssen in ein Inspektionspan eingetragen werden. Dies gilt nicht nur für die
eigenen Inspektionen, sondern auch für Überprüfungen, die von einem autorisierten pewag-Händler vorgenommen
werden. Wenn die Einheit zur Inspektion oder Wartung gegeben wird, muss das Wartungsheft immer mitgeliefert
werden.
Schäden an der Hebeklemme
Werden Verschleiß oder Beschädigungen in irgendeiner Form festgestellt, ist folgendermaßen vorzugehen:
• Die Klemme außer Betrieb nehmen (Datum der Außerbetriebnahme notieren)
• Versuchen, die Ursache des Defekts zu ermitteln (die vollständige Liste finden Sie in Kap. 10)
Derartige Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen! Um Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer
Kollegen/Mitarbeiter zu gewährleisten, muss dieses Verfahren dennoch eingehalten werden
• Die Hebeklemme zusammen mit dem Wartungsheft bei einem autorisierten pewag-Reparaturfachmann abgeben
• Nach der Revision/Reparatur die Klemme wieder in Betrieb nehmen. Datum der Inbetriebnahme im Wartungsheft
notieren
14. Kontrollzeitplan
Störung
Mögliche Ursache
Abhilfe
Lastgut rutscht
Lastgut verschmutzt
Hebeöse und Kette verformt
Maul aufgebogen
Last reinigen
Austauschen
Austauschen
Gehäuse verbogen
Greifer überlastet
Ausmustern
Hebeöse oval
Greifer überlastet
Ausmustern
Feder defekt
Feder abgenutzt
Greifer überholen
Achsen verbogen oder
gestaucht
Greifer überlastet
Ausmustern
Spannstifte fehlen
Falsche Montage
Neue Spannstifte montieren
Klemme öffnet/schließt schwer
Verschleiß der Klemme
Klemme verschmutzt
Ausmustern
Reinigen
Monate
4
8
12
16
20
24
28
32
36
40
44
48
52
56
60
Jahre
1
2
3
4
5
Vom eigenen
Sicherheitsbeauftragten
durchzuführende
Inspektionen
Wartung durch einen
anerkannten pewag-
Reparaturfachmann
Revision durch einen
anerkannten pewag-
Reparaturfachmann
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