Deutsch
Hydraulikstapler mit Handfahrwerk
F 08.01.114
technische Änderungen vorbehalten
subject to change without notice
changements techniques sous réserve
3 / 16
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Hydraulikstapler dient sowohl zum manuellen Heben und Senken als auch zum manuellen Verfahren von
Lasten.
Der Einsatz setzt waagerechten, ebenen und befestigten Untergrund voraus.
Das handbetriebene Flurförderzeug, mit Gabeln zur selbsttätigen Aufnahme von Lasten, ist dazu bestimmt
Lkws, Regale zu be- und zu entladen, als Stückgutförderer im innerbetrieblichen Verkehr, z.B. in Lagerhallen
der Industrie, Spedition usw. zum Transport im Nahbereich von genormten Paletten, Gitterboxen und anderen
palettierten Lasten verwendet zu werden.
Nicht geeignet für Anwendungen in explosionsgefährdeten Räumen.
Nicht geeignet für Einsatz in aggressiver Umgebung.
Änderungen am Hydraulikstapler sowie das Anbringen von Zusatzgeräten sind nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Der Hydraulikstapler ist bestimmungs- und ordnungsgemäß zu verwenden und zu betreiben.
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten
1)
in Deutschland z. Zt.:
EG Richtlinie 2006/42/EG
BGV D 27
(zu beziehen bei Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin)
EN 1757-1 Handbetriebene Flurförderzeuge - Stapler
1)
in der jeweils gültigen Fassung
Vor Inbetriebnahme sind unbedingt die vorliegende Betriebsanleitung sowie die Un-
fallverhütungsvorschrift BGV D27 aufmerksam durchzuarbeiten.
Sicherheitshinweise
Bedienung, Montage und Wartung nur durch:
Beauftragtes, qualifiziertes Personal
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364)
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie
Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebs-
verhältnisse von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils
erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Der Betrieb ist nur auf ebenem befestigtem Boden zulässig.
Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich sind verboten.
Aufenthalt unter gehobener Last verboten.
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Das Ladegut muss gleichmäßig auf der Gabel verteilt werden.
Der Hydraulikstapler darf niemals bei angehobenen Gabeln beladen werden.
Der Hydraulikstapler ist
nicht
bestimmt zum Aufladen (Beladen) von außen z.B. Stapler, Kran usw.
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt lassen.
Nie in bewegliche Teile greifen.
Festgestellte Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
Nur Originalersatzteile verwenden.
Prüfungen
Gem. BGV D27, § 37 ist der Hydraulikstapler nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich
durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Wir empfehlen die Ergebnisse der Prüfungen in einem Prüfbuch festzuhalten.