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7. ENTSORGUNG UND ABBRUCH
7.1 LAGERUNG DER ABFÄLLE
Eine provisorische Lagerung von Sonderabfällen mit Hinblick
auf eine Entsorgung durch Behandlung und/oder endgültige
Lagerung ist erlaubt. Es müssen auf jeden Fall die im Lande
des Endverbrauchers geltenden Umweltschutzgesetze
beachtet werden.
7.2 VERFAHREN BEZÜGLICH DER HAUPTARBEITEN
ZUM ABBAU DES GERÄTS
In den verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche
Gesetzgebungen, es müssen daher die gesetzlichen oder
amtlichen Vorschriften der Länder beachtet werden, in
denen der Abruch vorgenommen wird.
Im allgemeinen muss des Geraet beim Wiederverkäufer
oder an Sammel/Abbruch-Fachstellen abgeliefert werden.
Den Geraet demontieren und dabei die Bestandteile nach
ihrer chemischen Natur gruppieren, dabei bedenken, dass
der Kompressor Schmieröl und Kühlmittel enthält, die
zurückgewonnen und wiedergebraucht werden können und
dass es sich bei den Bestandteilen des Kühlschranks um
Sonderabfall handelt, der vom Stadtabfall aufgenommen
werden kann.
DIE DEMONTAGEARBEITEN MÜSSEN AUF JEDEN FALL
DURCH FACHPERSONAL AUSGEFÜHRT WERDEN.
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