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2.2 Elektrischer Anschluss
GEFAHR!
Das
Gerät
darf
nur
durch
eine
qualifizierte
Fachkraft
(Elektrotechniker/-in) an die Stromversorgung angeschlossen
werden, welche die landesüblichen gesetzlichen Verordnungen und
die Zusatzvorschriften der örtlichen Stromversorgungsunternehmen
genau kennt und sorgfältig beachtet.
Alle elektrischen Arbeiten müssen von einer qualifizierten Fachkraft
(Elektrotechniker/-in) durchgeführt werden. Es dürfen keine
Änderungen
oder
willkürlichen
Veränderungen
an
der
Stromversorgung durchgeführt werden. Der Anschluss muss in
Übereinstimmung
mit
den
örtlich
geltenden
gesetzlichen
Bestimmungen erfolgen.
Hinweis für die qualifizierten Fachkraft (Elektrotechniker/-in)
1.
Die technischen Daten zur Stromversorgung auf dem Typenschild müssen mit
den technischen Daten des beliefernden Stromversorgers übereinstimmen.
2.
Das Gerät muss geerdet werden.
3.
Es muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Temperatur des
Netzanschlusskabels 50
0
C nicht überschreitet.