- 42 -
Als Nutzer von unseren Produkten sind für Sie folgende Informationen wichtig:
Getrennte Erfassung von Altgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlos-sen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt
auch für Lam-pen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-gers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus
sowie Lampen nicht entnommen werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern
eingerichteten Rück-nahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro-
und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche
von min-destens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Online- oder Katalog-Vertrieb, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich
durch geeignete Rück-gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu
gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Ver-treibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online- oder
Katalog-Ver-trieb für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich
„Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden
Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der
Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte
der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Müll-tonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsor-tierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.