GARANTIE
Dieses Gerät hat eine Garantie von einem Jahr
ab Kaufdatum, wenn es von einem Fachmann
mit einer Rechnung (MwSt.-Nummer) erwor-
ben wurde. Wenn der Kauf durch den Ver-
braucher mittels einer Steuerquittung erfolgt,
beträgt die Garantie zwei Jahre, wie im Ver-
brauchergesetz vorgesehen. Das Kaufdatum
und die Dauer der Garantie müssen durch das
vom Verkäufer ausgestellte Steuerdokument
nachgewiesen werden:
• Rechnung: ein Jahr Garantie
• Steuerbeleg: zwei Jahre Garantie
Falls das Gerät repariert werden muss, so
muss der Kaufbeleg mit eingeschickt werden.
Die vorliegende Garantie beeinträchtigt nicht
die Verbraucherrechte aus der EU-Richtlinie
99/44/EG hinsichtlich einiger Verkaufsaspek-
te und der Garantie für Verbrauchsgüter. Die-
se Rechte darf der Verbraucher ausschließlich
gegenüber dem eigentlichen Verkäufer gel-
tend machen.
Die vorliegende Garantie ist in den Ländern
gültig, in denen die EU-Richtlinie 99/44/EG
gilt. In allen anderen Ländern gelten die loka-
len Garantievorschriften.
WAS IST VON DER GARANTIE ABGEDECKT
Während der Garantiezeit gewährleistet Polti
bei Produkten mit Herstellungs- oder Fabrika-
tionsfehlern die kostenlose Reparatur ohne
eine Belastung des Kunden durch Arbeits-
kraft oder Material.
Falls irreparable Mängel bestehen, so kann
Polti dem Kunden den kostenlosen Ersatz des
Produktes anbieten.
Um einen Garantieeingriff durchführen zu las-
sen, muss sich der Verbraucher an eine der
durch Polti autorisierten technischen Kunden-
dienststellen wenden. Die vom Verkäufer aus-
gestellte Rechnung, die das Kaufdatum des
Produktes enthält, muss vorgelegt werden.
Bei fehlendem Kaufbeleg für das Produkt mit
dem entsprechenden Kaufdatum müssen die
Reparaturkosten vom Kunden getragen wer-
den. Den Kaufbeleg für die gesamte Garantie-
frist sorgfältig aufbewahren.
WAS IST NICHT VON DER GARANTIE ABGE-
DECKT
•
Defekte und Schäden, die nicht auf Fabri-
kationsfehler zurückzuführen sind.
•
Schäden durch unsachgemäßen und nicht
in der vorliegenden Bedienungsanleitung
angegebenen Gebrauch, die ein integrie-
render Bestandteil des Kaufvertrags des
Produkts ist.
•
Schäden durch Zufälle (Brand, Kurz-
schluss) oder Vorfälle, die Dritten zuzu-
schreiben sind (Eingriffe).
•
Schäden durch den Einsatz von nicht ori-
ginal Polti-Komponenten sowie Reparatu-
ren oder Veränderungen, die von nicht
durch Polti autorisierten Personen oder
Kundendienststellen ausgeführt wurden.
•
Schäden, die vom Kunden verursacht
wurden.
•
Teile (Filter, Bürsten, Batterie, Schläuche
usw.), die durch den Gebrauch beschädigt
wurden (Verschleißteile) oder durch die
normale Nutzung.
•
Etwaige Schäden durch Kalkablagerun-
gen.
•
Schäden durch nicht erfolgte Wartung /
Reinigung gemäß der Bedienungsanlei-
tung des Herstellers.
•
Anbringung von nicht Original-Zubehör-
teilen der Firma Polti sowie veränderten
oder nicht geeigneten Zubehörteilen an
das Gerät.
Die unsachgemäße und/oder nicht der Bedie-
nungsanleitung bzw. anderen Hinweisen und
Vorschriften entsprechende Verwendung des
Geräts führt zum Garantieverfall.
Polti lehnt jede Haftung für eventuelle Schä-
den ab, die direkt oder indirekt Personen, Sa-
chen, Tieren aufgrund mangelnder Einhaltung
der in der Gebrauchsanleitung enthaltenen
Anweisungen entstanden sind. Hierzu zählen
die Gebrauchs- und Wartungshinweise für
das Produkt.
Die aktuelle Liste der autorisierten Polti-Kun-
dendienstzentren können Sie unter www.pol-
ti.com. einsehen.
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