Sicherheit
5 / 14
2.5
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den sicherheitstechnischen
Anforderungen aus:
●
Schutzkleidung
●
Schutzhandschuhe
●
Sicherheitsschuhe
2.6
Unfallschutz
●
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
●
Vorsicht bei Gewitter!
●
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
●
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
●
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
2.7
Funktions- und Sichtprüfung
2.7.1
Allgemeines
●
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
●
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
●
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten Mängelbeseitigung
wieder eingesetzt werden.
●
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss
sofort
jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
●
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
●
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
●
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.