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2.2 Spezielle hinweise
Während der Arbeit dürfen die Abdeckungen der rotierenden Maschinenteile nicht entfernt werden.
Die Arbeitsstellen an der Steintrennmaschine müssen gut beleuchtet sein.
Vor jedem Verlassen des Arbeitsplatzes muss die Maschine mit Hilfe des Hauptschalters vom Strom-
netz abgeschaltet werden.
Ansammlungen von Material und Abfällen in der Nähe der Maschine sind zu vermeiden.
Es sind auf jeden Fall die allgemeinen für Steintrennmaschinen verbindlichen Unfallschutz-Vorschriften
zu beachten.
! ! ! Vor jeder Inbetriebnahme der Steintrennmaschine ist zu überprüfen, ob die Diamant-Trenn-
Scheibe frei laufen kann.
Bei der Vorbereitung der Maschine auf die Inbetriebnahme, Wartung oder Aufstellung ist sie mit Hilfe
des Hauptschalters vom Stromnetz abzuschalten.
Das Entfernen von Schlamm und sonstigen Abfällen in der Maschine während der Arbeit ist verboten.
! ! ! Vor jeder Inbetriebnahme ist die Beschaffenheit der Diamant-Trennscheibe zu überprüfen.
Sollte sie zu stark abgenutzt oder an den Segmenten beschädigt sein, ist sie auszutauschen.
Zur Vermeidung von Gehör- und anderen Schäden müssen die an der Maschine arbeitenden Personen
entsprechende persönliche Schutzausrüstungen, wie Gehörschutz, Schutzbrille und Schutzhandschuhe
tragen.
Es dürfen kein Holz- oder Metallsägeblätter verwendet und ebenfalls kein Holz oder Metall geschnitten
werden.
Es dürfen nur Diamant-Trennscheiben mit max. 350 mm Durchmesser und einer Bohrung von 25,4 mm
verwendet werden. Verwenden Sie Diamant-Trennscheiben des Herstellers.
3. AllGEMEINES
3.1 Anwendungsbereich
Die Steintrennmaschine ist ausschließlich zum Trennen von mineralischen und gebrannten Materialien
vorgesehen. Sie ist nur für den Einsatzbereich ausgelegt, der in der BA „Technische Daten, Pkt.2“ ange-
geben ist.
Bevor die Steintrennmaschine außerhalb ihres vertraglichen Einsatzbereiches (siehe BA „Technische
Daten“) eingesetzt wird, ist der Kundendienst der Fa. PROFI-TECH (Anschrift siehe BA „Ersatzteilhaltung
und Kundendienst“) zu Rate zu ziehen, da sonst die Gewährleistung entfällt.
3.2 Urheberrecht
Das Urheberrecht an dieser BA verbleibt der Fa. PROFI-TECH GmbH.
Diese BA ist für das Montage-, Bedienungs- und Überwachungspersonal bestimmt. Sie enthält Vor-
Schriften und Zeichnungen techn. Art, die weder vollständig noch teilweise vervielfältigt, verbreitet
oder zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt verwertet oder anderen mitgeteilt werden dürfen.
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