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4. TrANSporT
4.1 Verpackung
Mitentscheidend für die Verpackungsart ist der Transportweg. Die Verpackung entspricht, wenn nicht
besonders vertraglich vereinbart, den Verpackungsrichtlinien HPE, die vom Bundesverband Holz- mit-
tel, Paletten, Exportverpackungen e.V. und vom Verein Deutscher Maschinenbauanstalten fest-
gelegt wurden.
Die auf der Verpackung angebrachten Bildzeichen sind zu beachten.
4.2 Zerlegungsgrad
Der Zerlegungsgrad der Steintrennmaschine richtet sich nach den Transportbedingungen. Es sollte
angestrebt werden, die Steintrennmaschine so komplett wie möglich zu transportieren, was auch die
Regel darstellt. Sollte die Steintrennmaschine doch zerlegt angeliefert werden, so ist der auftragsge-
bundene Zerlegungsgrad der im Anhang beigefügten Kollizeichnung-Nr. (siehe BA „Techn. Daten“, oder
„Anhang“) zu entnehmen.
4.3 Empfindlichkeit
Beim Transport der Steintrennmaschine ist besonders vorsichtig zu verfahren, um Schäden durch
Gewalteinwirkung oder unvorsichtiges Be- oder Entladen zu verhindern.
Je nach Art und Dauer des Transportes sind entsprechende Transportversicherungen vorgesehen.
Während des Transportes sind Kondenswasserbildungen auf Grund großer Temperaturschwankung-
en sowie Stöße zu vermeiden.
4.4 Zwischenlagerung
Wird die Steintrennmaschine nicht unmittelbar nach Anlieferung aufgestellt und in Betrieb genommen,
muss sie sorgfältig an einem geschützten Ort gelagert werden. Dabei ist sie ordnungsgemäß abzude-
cken, damit kein Staub und keine Feuchtigkeit eindringen kann. Alle abgeriebenen Stellen sind erneut
mit Rostschutzfett zu bedecken.
Die Steintrennmaschine wird bei längerem Transport und Zwischenlagerung mit einer Konservierung
der blanken Teile geliefert, welche diese Teile ca. 1 Jahr lang schützt. Wird über diesen Zeitraum zwi-
schengelagert, ist eine Nachkonservierung vorzunehmen (siehe BA „Betrieb, Pkt. 4“).
4.5. lieferumfang
Der Inhalt der Kolli ist in Kollilisten aufgeführt, deren Vollständigkeit beim Empfang zu überprüfen ist.
Eventuelle Transportschäden und/oder fehlende Teile sind sofort schriftlich zu melden.
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