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Garantie
Garantie
Alle proNIVO Geräte werden vor dem Verlassen der Produktion ge-
prüft und unterliegen den folgenden Garantiebestimmungen. Mängel-
haftungsansprüche des Käufers und gesetzliche Rechte bleiben davon
unberührt.
1) proNIVO verpflichtet sich zur kostenlosen Behebung der Mängel am
Gerät, falls diese nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einen Ma-
terial- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind.
2) Die Garantiezeit beträgt 24 Monate bei gewerblichen Produkten und
beginnt am Datum des Kaufs an den ersten Endabnehmer (siehe Ori-
ginalbeleg).
3) Die Garantie trifft nicht für Teile zu, deren Fehlfunktion auf Gebrauch
oder Verschleiß zurückzuführen ist. Für Mängel am Gerät, die durch
Nichtbeachten der Bedienungsanleitung, nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch, unzureichenden Service und Pflege, Verwendung von nicht-
originalem Zubehör oder Ersatzteilen entstehen, gilt die Garantie nicht.
Durch Veränderungen oder Zusätze am Gerät erlischt die Garantie. Für
Mängel, die den normalen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen,
gilt die Garantie nicht.
4) proNIVO behält sich das Recht vor, nach eigener Entscheidung das
Gerät zu reparieren oder zu ersetzen.
5) Andere Ansprüche als die oben genannten werden nicht über die
Garantie abgedeckt.
6) Nach Garantieleistungen durch proNIVO wird die Garantiezeit nicht
erneuert und auch nicht verlängert.
7) Die Garantie von 24 Monaten für gewerbliche Kunden gilt ebenfalls
für Zubehör wie Batterien, Akkus, Ladegerät, Handempfänger, Fernbe-
dienung, Halterung, Zieltafel etc.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht. Ausgeschlossen ist das CISG
(Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Wa-
renkauf).
Änderungen vorbehalten.