DEUTSCH (422:501 D)
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GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Firma AB ÅLÖ-MASKINER, im Folgenden der Hersteller genannt, verpflichtet sich, für die Dauer von zwölf
(12) Monaten ab Übernahme des Laders durch den Verbraucher, jedes Teil, das nachweislich Fehler in
Werkstoff oder Werkarbeit aufweist, umzutauschen oder instandzusetzen. Die Gewährleistung erfolgt nur
dann, wenn der Fehler unmittelbar dem Lieferanten mitgeteilt wird und das fehlerhafte Teil oder der ganze
Lader dem Lieferanten zur freien Verfügung gestellt wird. Bei Austausch oder Reparatur nach einem Scha-
densfall, der tatsächlich der Gewährleistung unterliegt, beträgt die Gewährleistung für die betreffenden Teile
nur die restliche Zeit der ursprünglichen Garantiedauer.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Fehler, die auf Unfall, Nachlässigkeit, Änderungen oder falsche
Montage beruhen. Bei Garaintieaustausch von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, soll der
Verbraucher einen Erstattungsbetrag für die genutzte Zeit bezahlen.
Nicht ersetzt werden Forderungen aus Körperverletzung, Ausfall, Folgeschäden oder anderen Verlusten.
Überprüfungen und Fehlersuchen, die auf Wunsch des Verbrauchers vorgenommen werden, sind für den
Verbraucher nur dann kostenlos, wenn tatsächliche Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, festgestellt
werden. In allen anderen Fällen werden die Kosten belastet.
Vorläufige Reparaturen oder Mehrkosten aufgrund außerordentlicher Arbeitszeiten, werden nicht erstattet.
EU-ERKLÄRUNG BEZÜGLICH ÜBEREINSTIMMUNG LAUT ANLAGE 2A
Der Hersteller
AB ÅLÖ-MASKINER
SE-901 37 UMEÅ, Schweden
Tel. +46-(0)90 17 05 00
versichert hiermit daß:
Maschinen (Frontlader) vom Typ QUICKE, AGRAM, VALTRA /VALMET, MF, VETO* sowie Arbeitsgeräte und
Zubehörteile, von Ålö-Maskiner hergestellt.
ab Herstellungsmonat Januar 2000
* ab Herstellungsmonat Oktober 1999
a) in Übereinstimmung mit der DIREKTIVE DES RATES vom 22. Juni 1998 über die gegenseitige
Annäherung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in Bezug auf Maschinen, 98/37/EC, mit
besonderem Verweis auf den Anhang 1 der Direktive über wesentliche Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen in Verbindung mit der Konstruktion und Herstellung von Maschinen, ergänzt
durch aktuelle Zusätze, hergestellt werden.
b) entsprechend den folgenden, in Übereinstimmung gebrachten Standards EN 292-1,-2,-3, EN 294,
EN 12525:2000 hergestellt werden.
Akkreditierungsbehörde
SVENSK MASKINPROVNING AB
Fyrisborgsgatan 3
SE-754 50 UPPSALA, Suède
Tel. +46-(0)18 56 15 00
hat die technische Dokumentation gem. Artikel 8, Punkt 2c, Abs. 2 erhalten. Die Akkreditierungsbehörde hat
eine Bescheinigung über die Korrektheit der Dokumentation ausgestellt.
Umeå, im Januar 2000
Olle Pehrsson
Geschäftsführer
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