Elektro- und Elektronikgeräte Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl
von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die
wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an
einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung
eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch
bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens
Anhang
RF750 MW/FM/SW/WB-Rundfunkempfänger
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