-21-
Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält
eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit
Elektro-und Elektronikgeräten.Die wichtigsten sind hier
zusammengestellt.
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten
haben diese einervom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen.Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll sondern inspezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
1.Getrennte Erfassung von Altgeräten
Bestzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe
an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zutrennen. Dies git
nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiigung eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
2.Batterien und Akkus sowie Lampen